Schufa, wie werde ich den Eintrag los?

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Eine Forderung wird 3 Jahre nach Eingang der "Erledigt-Erklärung" bei der Schufa gelöscht. Wenn die Forderungen vom Inkasso-Büro nicht für "erledigt" gemeldet worden sind, weiß die Schufa auch nichts davon, sie hat keine Schuld.
Wenn Seiler&Co und deren Nachfolger nichts mehr melden können (weil weg oder keine Daten), dann könntest du aktiv werden, um den Erledigtstatus feststellen zu lassen. Z.B. könntest du schriftlich eine Tilgungsbestätigung vom Nachfolger anfordern, wobei bestätigt wird, daß das Nichtvorhandensein von Unterlagen bzw. deren turnusmäßige Vernichtung auf eine ordnungsgemäße Erledigung hindeutet. Solch eine Erklärung könntest du dann der Schufa einreichen, die daraufhin löscht.
Evtl. könntest du auch die Schufa bitten, für dich die mit Sicherheit seit 13 Jahren ausstehenden Erledigterklärungen einzuholen. Und notfalls hilft dir ein Rechtsanwalt, dafür ist er da.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, du hast mir sehr geholfen.

Ich habe vor kurzem mit bekommen

Hast Du Dir schon mal eine aktuelle kostenlose Selbstauskunft direkt bei der SCHUFA geholt? Wenn nein, machen!

Dort siehst Du dann, was tatsächlich drin steht und wie Du dagegen vorgehen kannst.

Mache alles direkt mit der SCHUFA und nicht über irgendwelche dubiosen Agenturen o.ä.

Ja habe ich und ich versuche das mal, du hast wahrscheinlich Recht. Ich habe auch nur dubioses über Seiler gelesen und gehört. Ich danke dir.

Die Schufa haftet für die Richtigkeit der Einträge. Wenn Du also beweisen kannt, dass die Forderung nicht mehr besteht, so kannst du die Löschung des Eintrags verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Für den Eintrag bei der SchuFa ist auf jeden Fall die Schufa zuständig.

Du musst den Lösch-Antrag an die Schufa stellen! Wenn sich die dumm stellen, mit der Bundesnetzagentur (zuständig für Kommunikation) drohen und dann da anrufen, schreiben, ...

Die Schufa löscht keine Anträge auf Zuruf. Da muss man schon nachweisen können, dass ein Eintrag ungrechtmässig vorhanden ist. Die Bundesnetzagentur kann einem da ganz bestimmt nicht weiterhelfen.