Einverständniserklärung vom Mieter für SCHUFA
Ich möchte mich auf eine Wohnung bewerben. "Natürlich" will der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft haben und hat mir ein Formular zugeschickt, in dem ich meine Einverständniserklärung abgeben soll. Ich weiß, dass für solche Fälle eine B-Minus Auskunft an den Vermieter geschickt wird (also sowas wie: Name bekannt, keine Einträge vorhanden).
Nun meine Frage: Da in dem mir zugeschickten Formular vom §34 BDSchuG die Rede ist, wollte ich wissen, ob er somit versucht eine komplette Einsicht zu bekommen? Oder wird diese vollständige Auskunft prinzipiell NUR an mich gesendet und der Vermieter bekommt eben PRINZIPIELL nur diese B-Minus Variante?
Ich habe keine negativ-Einträge, will aber auch nicht, dass er komplett über meine finanzielles Verhalten Bescheid weiß (warum auch?).
Gäbe es sonst einen offizielen Vorduck zur Einverständniserklärung, den ich meinem Vermieter anstelle dessen schicken könnte?
4 Antworten
Der Vermieter bekommt grundsätzlich keine vollständige Auskunft. Das hat ihn auch gar nicht zu interessieren.
Wo steht denn, dass er grundsätzlich keine vollständige Auskunft erhält? Die Einverständniserklärung, die er mich gebeten hat, zu unterschreiben ist ca eine halbe Seite lang. Deshalb wundere ich mich ja so.
Du kannst doch eine Selbstauskunft einholen und diese entsprechend vorlegen. Da findet sich auch keine Nachverfolgung aller Aktivitäten, der Scoring-Wert reicht ja aus.
Wenn ich eine Selbstauskunft für mich hole, steht genau da doch alles drin! Und dann muss ich mir die Arbeit machen, das alles zu schwärzen. Ich weiß ja, dass es eine B_Minus Auskunft gibt. Und die soll er ja auch haben. Die Frage ist nur, wie kann ich mein Einverständnis genau dafür geben?
Nein, der Vermieter bekommt im Regelfall keine komplette Einsicht, das kann ich mir gar nicht vorstellen. Wenn du ganz sicher gehen willst, mach eine Selbstauskunft, aber das muss man eben selbst bezahlen. Aber ich habe das auch schon zweimal gemacht und da gabs nie Probleme, nur die gängigen keine Einträge vorhanden.
Entschuldige bitte, aber ein "kann ich mir nicht denken" reicht mir eben nicht. Und auch, dass eine Selbstauskunft kostet ist falsch. Schließlich kann man sich einmal im Jahr eine vollständige Auskunft kostenlos zukommen lassen. Nur sind das ja Informationen für mich. Und ich möchte ja nur, dass der Vermiter diese kurze Variante bekommt.
Vllt ist es ja auch nicht genau genug formuliert: Ich würde gern wissen, wie ein Formular zur Einwilligung aussieht, dass mir der Vermieter schicken kann, um bei der Schufa nur eine B-Minus Auskunft zu bekommen?