Versicherung kündigen nach Beitragserhöhung ohne Ankündigung?

2 Antworten

Hallo, ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei den Versicherungen, bei denen sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistungen gleichzeitig auch erhöhen. Rechtsschutz, PH und Kfz gehören in aller Regel zu den letzteren. Es gibt aber Gesellschaften, die Prämienerhöhungen gleichzeitig mit Leistungsverbesserungen verbinden. Dann hat man keine Chance. Hausrat, Wohngebäude u. ä. erhöhen nicht nur den Beitrag sondern auch die Versicherungssumme. Dynamische Erhöhungen sind logischerweise ebenfalls ausgenommen, weil von Anfang an vereinbart. Das Sonderkündigungsrecht muss aber innerhalb von einem Monat, nachdem der erhöhte Beitrag abgebucht worde ist, ausgeübt werden, rückwirkend zum Erhöhungstermin/Abbuchung.

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nach einer Beitragserhöhung. Allerdings ist nicht jeder höhere Beitrag ein Indiz für eine stattgefundene Beitragserhöhung: Wenn z.B. in der Hausratversicherung die Versicherungssumme angepasst wurde und der Beitrag ausschliesslich deswegen steigt, ist das keine ein Sonderkündigungsrecht begründende Beitragserhöhung. Ähnliches gilt auch für die Wohngebäudeversicherung, wenn der gleitende Neuwertfaktor sich ändert.