Wieso ignoriert der Versicherer die Kündigung und bucht trotzdem weiter ab?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich befürchte jedoch, dass bei mir nun Mahnungen und Drohungen des Versicherers eintreffen werden.

Na und?

Wenn die ihre Eingangspost nicht bearbeitet bekommen ist das deren Problem. Du hast eine Willenserklärung abgegeben deren Zugang du nachweisen kannst. Du bist raus aus der Nummer.

Persönlicher Kontakt am Telefon ist nicht erwünscht.

Würde ich als Kunde auch nicht machen. Wenn ein Versicherer so etwas mit meinen Kunden abzuziehen versuchen würde, wäre aber ein Anruf beim zuständigen Maklerbetreuer garantiert.

Wie gehe ich am besten vor, wenn demnächst Mahnungen eintreffen?

Die kalte Jahreszeit beginnt bald. Hast du einen Kamin, so kannst du diese damit anzünden.

Gibt es soetwas wie eine Schlichtungsstelle, an die ich mich wenden kann?

Ja aber brauchst du nicht. Der Fall ist eindeutig. Du hast dein Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs. 1 VVG ausgeübt. Der Vertrag besteht nicht mehr. Ich hoffe jedoch in deinem Interesse, dass du bereits eine neue Haftpflichtversicherung hast, ohne rumzulaufen ist geistig behindert.

Kann der Versicherer mir einen negativen Schufa-Eintrag reindrücken?

Nein. Die Forderung wurde streitig gestellt durch dich. Deine Willenserklärung ist eindeutig und beweisbar zugegangen. Ein negativer Eintrag würde den Versicherer schadenersatzpflichtig machen. Auch ein Einmeldung ins HIS wäre hier nicht zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo kevin1905. Danke für deine ausführliche Antwort. Ja ich habe bereits seit dem 01.09.2018 eine neue Haftpflichteversicherung.

Die Gothaer hat jahrelang Beiträge eingezogen. Zum Glück gab es nie einen Schadensfall. Mir schwahnt, was passieren würde, wenn ich mal in der Situation wäre, bei diesem Versicherer einen Schaden anzuzeigen... Leistungen von der Gothaer? Fehlanzeige! Die weigern sich sogar, eine Kündigungsbestätigung zu verschicken.

@antonwilli

Ich habe bisher selbst mit der Gothaer keinerlei negative Erfahrungen gemacht. Antragsprozesse, Policierung, Provisionierung und Service sind okay gewesen.

Aber jeder macht halt andere Erfahrungen, als Kunde noch mal andere denn als Vermittler/Makler.

Berufserfahrung ?, seit Monaten stelle ich fest das du auf (fast) jede Frage antwortest, ist ja gut und dem ein oder anderen Hilfreich. Aber kein Mensch kann in so vielen unterschiedlichen Sachgebiete eine (Berufs) Erfahrung haben, hier schneidest du gewaltig auf. Woher ich das weiß: Berufserfahrung.

@klatoe

"Berufserfahrung" umfasst bei mir die Felder Versicherungen mit Schwerpunkt der Personenabsicherung (LV, KV, und privates Kompositgeschäft), der Sozialversicherung (Schwerpunkt SGB V und VI) und dem Vertrieb wie der Bewirtung fremdgenutzter Immobilien.

Damit verdiene ich mein Brot. Namentlich als Versicherungs- und Immobilienmakler.

Dass bei dieser Tätigkeit auch mal Themen wie

  • Steuern
  • Unternehmensführung
  • Recht und Forderungswesen
  • Persönlichkeitsentwicklung

mit reinspielen aus pers. Erfahrung und auch meiner vorigen Ausbildung (RA-Fachangestellter) ist, wie ich finde, etwas ganz natürliches.

Und dort steht dann meist bei "woher ich das weiß" auch nicht "Berufserfahrung", sondern "Eigene Erfahrung oder Studium/Ausbildung".

Ich hab in der Tat Recht viel Freizeit, wovon ich einen Teil hier nutze, mit Plasmaspenden verbringe oder Sport mache. Aber sei beruhigt, die meisten Fragen die mir hier für meine Fachgebiete angezeigt werden beantworte ich nicht aus diversen Gründen

  • Text zu lang
  • grausames Deutsch
  • Keine Satzzeichen oder Absätze
  • Extrem spezifische Thematik wo ich im Sinne des Fragestellers nur antworten könne er solle sich konkrete Rechtsberatung holen.

Was ich hier von dir finde, ist ein relativ sinnbefreiter Kommentar zu meiner Antwort die zu 100% meiner beruflichen Sphäre zuzordnen ist.

Ein Eigenbeitrag von dir konstruktiver oder fachlicher Natur fehlt in diesem Thread völlig. Denkst du, dass du damit dem Fragesteller geholfen hast?

@klatoe

Mache dir nicht die Mühe klatoe... einige Leute hier haben die Weisheit in Löffeln gegessen... denken sie zumindest.

Woher ich das weiß?

Bereits von diesen Personen genug Mist gelesen. 😂

@milesI

milesl, Ich hab von "Berufserfahrung" auch nichts anderes als Antwort erwartet. Wichtigtuer und Oberlehrer gibt es im Netz in mengen, das liegt wohl daran das sie sich hinter einem Pseudo verstecken können.

Am 08.08.2018 habe ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung, per Fax mit Sendebeleg gekündigt.

Wenn Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst, heißt dies eben nicht zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung sondern zum regulär möglichen Kündigungszeitpunkt.

Du müsstest schon deinen Willen Ausdruck geben, dass Du vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchtest. Da kannst Du noch 14 Kündigungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt losschicken, besser wäre es eine Kündigung mit dem Willen der Sonderkündigung der Versicherung zukommen zu lassen.

hmm. Bist du dir 100% sicher, was die Formulierung angeht?

Der Zeitpunkt des Wiksamwerdens der Beitragserhöhung ist in dem vorliegenden Fall eben der nächstmögliche Zeitpunkt.

In dem Kündisgungsschreiben weise ich ausdrücklich auf die Sonderkündigung im Rahmen der Beitragserhöhung hin. Die Motivation der Kündigung geht aus dem Wortlaut eindeutig hervor. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

@antonwilli

Du solltest dich schon konkret darauf berufen haben, dass die Kündigung gem. § 40 Abs. 1 VVG aufgrund der Beitragserhöhung befolgte.

Wenn dein Schreiben keinen Hinweis darauf gibt, interpretiert der Versicherer die Kündigung als eine ordentliche zur nächsten Hauptfälligkeit.

@kevin1905

in allen 3 Schreiben nehme ich Bezug auf die Beitragsanpassung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht. Allerdings habe ich den § 40 Abs. 1 VVG nicht zitiert.

@antonwilli

Jeder Richter wird das sicher auch so sehen.

@antonwilli

Der muss nicht explizit zitiert werden. Es muss nur klar draus hervorgehen, dass die Kündigung keine ordentliche ist, sondern eben aufgrund der Anpassung geschieht.

Wohin hast du die Kündigung geschickt?

direkt an die Gothaer oder nur an eine deren Versicherungsagenturen? 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Auch eine fristgerechte Kündigung an die Agentur ist gültig. Diese muss diese selbstverständlich unverzüglich weiter leiten.

@DerHans

Damit liegst du aber falsch.

eine Agentur darf überhaupt nichts. Vertragspartner ist die Gesellschaft, nicht irgendein Handelsvertreter. 

@MoechteAWissen

Eine Agentur ist kein Handelsvertreter und sie ist auch berechtigt und sogar verpflichtet, Willenserklärungen entgegen zu nehmen.

@DerHans

Na jetzt bin ich aber gespannt, was deiner Meinung nach Versicherungsvertreter sind?!

Ein Versicherungsvertreter ist nichts anderes als ein Handelsvertreter nach §84 HGB. -zumindest die meisten-

Auch wenn er Willenserklärungen entgegennehmen darf -wer nicht?-, darf er sie noch lange nicht bestätigen.

Somit ist die Kündigung an den VR zu senden und nicht an einen deren Vertragspartner. Selbst wenn dieser im Allgemeinen so nett ist, die Schreiben als Serviceleistung weiterzuleiten.  

@MoechteAWissen

Er nimmt sie entgegen und ist verpflichtet sie mit einem Eingangsstempel zu versehen und umgehend an den Versicherer weiter zu leiten.

Von Bestätigung ist ja keine Rede.

@DerHans

Mit dieser Aussage bist du ganz weit auf dem Holzweg.

Du beschreibst eine allgemeine Serviceleistung einer Agentur, jedoch keine Rechtpflicht.

Du solltest dich mit dem Thema: Haupt und Nebenpflichten eines Versicherungsvertreters beschäftigen.

Ganz anders würde die Thematik natürlich aussehen, sofern der VR mit seinem Vertragspartner abweichende Regelungen getroffen hat. -Was der Fall sein kann aber nicht die Regel.-

Deshalb sollte man stets Kündigungen an seinen Vertragspartner senden und nicht an irgendwelche vermeintlichen Erfüllungsgehilfen. 

@MoechteAWissen

Ein Agenturinhaber, der Post an den Versicherer nicht weiter leitet, sondern verschlampt, ist seinen Agenturvertrag sehr schnell wieder los.

@DerHans

..ganz bestimmt verliert der Versicherungsvertreter wegen einer Kündigung die er angeblich nicht weitergeleitet haben soll, seinen Vertrag ;-)

Ach Hans, was soll ich dir denn zu diesem Thema schreiben. Du bist doch selbst ein "alter Versicherungsfuchs" und weißt wie vieles hinter den Kulissen abläuft.

@MoechteAWissen

Das hätte ich mir bei der PROVINZIAL mal erlauben sollen, eine Kündigung zu verschlampen.

@DerHans

Ich war bei der Generali als VKL tätig. Ich könnte dir verschiedene Geschichten über manche Agenturen erzählen, dafür würde ich hier wohl gesperrt werden.

Es ist aber schön zu lesen, dass du deinen Job gewissenhaft umgesetzt hast. 

@MoechteAWissen

Schonmal etwas von „Auge und Ohr des Versicherers“ gehört? Ich stimme hierbei super gerne dem Hans zu. ;)

@milesI

Die ist scheinbar nicht bekannt, wobei es sich bei dem: Auge und Ohr Prinzip handelt, oder?

1) hat dies nichts mit diesem Thema zu tun.

2) Ist dieser Punkt gefährlich für die Kunden

3) Nutzt der VR damit seine Vertragspartner aus

@MoechteAWissen

Kläre mich gerne auf. Auch ich kann mich natürlich mal irren und freue mich über deine Meinung. Denn ich würde sagen, dass es bei diesem Thema sehr wohl eine Rolle spielt. Würde meine Hand jetzt aber nicht ins Feuer legen hierfür.

Direkt an die Zentrale

Schicke Ihnen am besten die Belege der Sendungen, samt dem ursprünglichen Kündigungsschreiben, per Mail zu und bitte um sofortige Aufhebung des Vertrages einer entsprechenden Bestätigung. Eine vorige telefonische Kontaktaufnahme wäre empfehlenswert, aber das möchtest du ja nicht.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN würde ich - wie einige hier behaupten - die Mahnungen ignorieren oder gar verbrennen, denn der übliche weg ist, dass die Gesellschaft nach einigen Mahnungen den Fall an ein Inkassobüro abtritt, das dann versucht die Forderungen einzutreiben. Ist nervig, mühselig und zeitaufwendig... muss für alle Beteiligten nicht sein. Auch eine Eintragung in eine Auskunftei könnte erfolgen... wenn du im Nachgang dann beweist, dass die Eintragung unberechtigt ist und alles Rückabgewickelt wird, kann die Eintragung wieder gelöscht werden... i.d.R. auf Antrag.

Erspare dir den ganzen Mist und mach dir die Mühe einmal alle Dokumente denen per Mail zukommen zu lasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

An schnellsten klärt man das am Telefon. Ruf an und frage warum Sie deine Kündigung nicht akzeptieren wollen

Kannst du die fristgerechte Kündigung beweisen, widerrufe dem Einzug. Ignorier das Inkasso Gedöns. Schufa geht erst wenn die erfolgreich geklagt haben. Und spätestens da werden die dir erkären warum die nicht gekündigt hast.

Daher frage nach, oder lass jemanden anrufen

Danke für deine Antwort. Nachweise für die fristgerechte Kündigung liegen vor. Einzug ist bereits widerrufen.

Auf das Schreiben vom Inkasso folgt eine angemessene Reaktion. Ignorieren ist keine gute Idee.

@antonwilli

Unberechtfertige Forderungen die bereits durch die Kündigung strittig sind muss man nicht mit Inkasso klären. Wobei ein scharfes drohendes Schreiben die Fronten schnell klärt. Aber es gibt genug Inkassos die genau solche Forderungen aufkaufen.

Ich würde immer noch: mal anrufen