KFZ-Versicherung durch vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs kündigen?

5 Antworten

Wie schon geschrieben geht das nur über einen Halterwechsel.

Da ist aber nur die Frage, bei welchen schadenfreien Jahren deine Lebensgefährtin einsteigen würde. Sie kann zwar gegebenenfalls die schadenfreien Jahre von dir übernehmen, wenn du diese an sie abgibst, aber nur in dem Rahmen, wie sie sie selbst aufgrund ihres Führerscheinerwerbs "erfahren" konnte.

Gegebenenfalls wäre eine Versicherungsnehmer-Halter-Trennung in dem Fall möglich. Aber ich weiß nicht, ob es Probleme mit der alten Versicherung gibt, wenn du weiterhin Versicherungsnehmer bist.

Aber weil das Fahrzeug zwischenzeitlich älter ist, wird doch der Beitrag meist auch höher, oder? Vorher zumindest rechnen, oder?

@schleudermaxe

Vorher rechnen sollte man in jedem Fall.

Und es ist richtig, dass meist der Beitrag umso höher ist, je älter das Fahrzeug bei Erwerb ist.

Das verstehe ich nicht. Gerade die 24-iger verschicken doch ihre Rechnungen mehr als rechtzeitig und warum bitte wird nicht die Umstellung auf den vielleicht günstigeren Tarif 2015 abgefragt? Zudem erlebe ich immer wieder, daß die normale HUK mit Beratung in fast jedem Kaff günstiger ist. Verzockt?

Eine Abmeldung wäre da sehr hilfreich. Auch eine Ummeldung auf deine Partnerin; dann zahlst nur die nötige Versicherungsprämie anteilig. Kannst dir dann eine neue Vers. suchen.

Hey maeddison,

eine vorübergehende Stilllegung reicht nicht aus für einen Versichererwechsel, falls du selbst das Auto wieder auf dich zulassen und bei einem anderen Versicherer versichern willst - du hättest dann eine Doppelversicherung, da der alte Kfz-Vertrag nur ruht während der Stilllegung!

Anders sieht es bei einem Halterwechsel aus - diese wäre ein Grund für einen Versichererwechsel!

Weiterhin kannst du bei einem durch dich verursachten Schadenfall vorzeitig künden oder eben bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung, falls man das Sonderkündigungsrecht nicht verpaßt ;-(

Gruß siola