Kann man Versicherungen stilllegen? Wie?
Ich hab nicht viel dazu gefunden im Netz, vielleicht kann mir ja von euch einer helfen.
Ein Freund hat finanzielle Schwierigkeiten und ich kam auf die Idee, er könne vielleicht Versicherungen stilllegen. (Ich kenne die einzelnen Anbieter nicht und kann deswegen nicht selbst mit genauern Infos googeln o.ä.) Es geht lediglich um den Zeitraum von September - Dezember und insbesondere um Lebens- und Rechtsschutzversicherung, da diese einen relativ hohen Betrag jeden Monat fressen und nicht lebensnotwendig sind. Kündigen möchte er sie allerdings nicht, da es sich um etwas ältere Verträge zu guten Konditionen handelt. Wann kann man eine Versicherung stilllegen/pausieren? Hängt das vom jeweiligen Unternehmen und Vertrag ab oder muss der Anbieter sowas grds. zur Verfügung stellen?
Bevor ich ihm falsche Hoffnungen mache wollte ich einfach euch um Rat fragen, vielleicht kennt sich ja jemand aus :)
LG
9 Antworten
Das hängt meines Wissens vom einzelnen Vertrag ab, die meisten Versicherer sind da aber durchaus kulant weil sie natürlich auch keinen langjährigen Kunden verlieren wollen.
Einfach nachfragen und dann entsprechend schriftlich fixieren. Bei manchen Versicherungen könnte eventuell die Leistung in dem betreffenden Zeitraum dann auch ruhen...das sollte man unbedingt erfragen.
Eine Lebensversicherung kann man beitragsfrei stellen lassen und dann jederzeit - wenn die finanzielle Situation sich geändert hat - wieder Beiträge einzahlen. Bei Rechtsschutz- versicherung ist dieses nicht möglich, denn im Schadensfall würden keine Leistungen erbracht werden. Hier jedoch empfiehlt es sich, evtl. die Zahlungsweise zu ändern. Er sollte daher schnellstmöglichst Kontakt zu seiner Versicherung aufnehmen. MfG Renate
Grundsätzlich ist es immer möglich für eine befristete Zeit die beiden genannten Vertrgsarten "ruhen " zu lassen. Hier muß der V.N. nur mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen (schriftlich) um die jeweiligen Modalitäten zu klären. Normalerweise sollte der Berater der die Versicherungen verkauft hat ebenfall in solchen Fällen seinem Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Hallo Sesiolify,
da es um zwei Versicherugnen aus unterschiedlichen Sparten (Leben und Schaden) geht, trenne ich die Antwort mal auf:
Lebensversicherungen können bei den meißten Gesellschaften beitragsfrei gestellt werden; d.h. es müssen keinerlei Beiträge mehr gezahlt werden bis zum Ende der Laufzeit. Dadurch wird jedoch auch die Ablaufleistung massiv gemindert, weil außer den Zinsgewinnen kein weiteres neues Kapital dazukommt. Viele Gesellschaften bieten auch eine zweitweilige Beitragsbefreiung der Verträge an. Inwieweit das allerdigs sinnvoll ist oder nicht und ob es hier ggf. zu weiteren Problemen kommen könnte (Stichwort Steuerbefreiung von "alten" Lebensversicherung) sollte dein Freund bei der entsprechenden Gesellschaften in Erfahrung bringen.
Rechtschutzversicherungen sind Schadenversicherung; d.h. sie decken einen konkreten Schadenfall ab. Hier besteht durchaus auch die MNöglichkeit der Beitragsfreistellung, wenn die Gesellschaft mitspielt. Im Fall der Beitragsfreistellung wäre dann für den entsprechenden Zeitraum kein Versicherungsschutz gegeben. Kommt es also in diesem Zeitpunkt zu einem Versicherungsfall, dann wäre dieser nicht versichert, auch wenn dein Freund den Schaden erst eldet, wenn er die Beiträge wieder bezahlt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Grüße
Mondkalb
Er sollte mit dem Außendienstmitarbeiter sprechen! Die Lebensversicherung sollte man eigentlich beitragsfrei ruhen lassen können. Die meisten Anbieter machen das jedenfalls. Wie es aber bei der Rechtschutzversicherung aussieht, bin ich überfragt.