Kündigung wegen (einmalig) lauter Musik mit Polizei besuch.
Hallo liebe Communitiy,
Wie die Überschrift ja schon erklärt, hat meine WG die Kündigung inform von einem Handgeschriebenen schriftstück erhalten. In dem schriftstück steht drin das wir die Wohnung bis zum 01. August 2011 verlassen haben müssen, da sie es ansonsten zum Anwalt geben wird.
Zur kurzen erklärung: Ich habe sie eben angerufen & sie meinte JEDER im Haus (mehr familien haus) hätte sich beschwert und das die Kündigung bestehen bleibt. Ich habe dann überall im Haus geklingelt um zu fragen ob dies wirklich der fall ist, das sich jeder beschwer hat und um mich ggf. zu entschuldigen. Niemand hat eine Beschwerde abgegeben auser eine ältere Dame, die sich jedoch über JEDE kleinigkeit beschwert da das Haus relativ hellhörig ist (versehendliches fallen des Klodeckels, geräuche des wasser´s durch das befüllen der badewanne oder quitschen durch das öffenen/schließen der Wohnungtür).
Nun meine Explizite frage: Kann sie uns einfach so Kündigen, obwohl das bisher nur einmal passiert ist ? Die Polizei hat in der nacht um 2 uhr geklingelt, ich habe sie hinein gebeten und sie meinten das wir die Musik doch ein wenig leiser drehen sollen was wir dann natürlich gemacht haben & dannach war es dann auch leise.
Bitte um Antworten und keine intuitionen - sollte zum fall etwas unklar sein, dann einfach fragen.
Lg Dave
12 Antworten
Einer von Euch sollte den Beitrag für den Mieterverein bezahlen und sich dort beraten lassen.
Guck mal auf Mietrechtsseiten nach: wenn die Kündigung keine Grund enthält, dürfte sie wohl aus formalen Gründen unwirksam sein. (Der Grund wurde Dir ja anscheinend erst am Telefon genannt. Das zählt aber nicht.)
Nein nein, der grund wurde schon im Schriftstück genannt - kann aber doch trotzdem nicht sein das man bei einmaligen vertragsbruch kündigen kann -.-
Das soll wohl ein Witz sein? Bis nachts um 2.00 Uhr ruhestörender Lärm und sich dann auch noch beschweren, dass das den Leuten nicht gefällt. Der Vermeiterin reicht es, um die ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen. Sucht euch was neues am besten im Gewerbegbeiet, wo man auch Discos duldet.
Du, "LieberHans" hast die situation TOTAL verkannt - aber danke, wir wissen das du Lebst.
Das ist kein Kündigungsgrund.
Zumal die Angabe, dass alle Nachbarn sich beschwert haben, nicht richtig ist.
Richtig wäre gewesen, sie hätte euch schriftlich abgemahnt - nach der 2. Abmahnung wäre sie zur Kündigung berechtigt gewesen.
So könnt ihr die Kündigung einfach ignorieren oder ihr entsprechend widersprechen.
eine Kündigung muss nicht auf dem Postweg kommen, kann auch eingeworfen und übergeben werden.
okay, danke
kannst aber, wie gesagt, widersprechen, da der Grund nicht ausreicht.
Werde ich machen, sobald ich beim Anwalt war. Danke dir :)
Ihr habt doch nen Mietvertrag oder nicht? Schau mal, ob es dort irgendeine Klausel gibt und rechtskräftig ist diese Kündigung auch nicht, da sich niemand beschwert hat und ihr bestimmt Beispiele aufführen könnt, wo sich ander Mieter im Haus ebenfalls laut verhalten haben, ohne daß es zu einer Kündigung kam. Notfalls Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht.
Doch doch, eine Person hat sich beschwert - jedoch aber nicht bei uns, weil wir ja dann die musik leiser gemacht hätten, sondern direkt die Polizeit gerufen hat.
Mietvertrag schaue ich jetzt mal nach, gebe gleich Feedback...
Dazu sind deine Nachbarn auch nicht verpflichtet
Glaube auch nicht das der Vermieter lügt oder die anderen Mieter
zumal die Polizei kam
Im Wiederholungsfall wird es eng für dich
Wohnungssuche wird dan nach Kündigung noch schwieriger
Was habt ihr denn eigtl. für Kündigungsfristen? Nicht, dass die Dame euch sowieso auch ohne Grundangabe kündigen kann.
Ansonsten:
Sehr geehrte Frau XY,
Ihrer Kündigung vom ..... zum 01.08.2011 widersprechen wir hiermit. Wir waren sehr erstaunt, als die Polizei um 2.00 Uhr morgens vor der Tür stand. Wir haben nicht gewußt, dass das Haus so hellhörig ist. Ein Klingeln und die Mitteilung, dass es zu laut ist, wäre ausreichend gewesen. Selbstverständlich haben wir die Lautstärke unverzüglich reduziert.
Sie haben uns außerdem telefonisch mitgeteilt, dass sich jeder Mieter des Hauses bei Ihnen beschwert hat und Sie uns deshalb auch Ihre Kündigung übermitteln. Selbstverständlich habe ich bei den Mietern nachgefragt, um micht zu entschuldigen. Dabei stellte sich heraus, dass sich nur Frau .... bei Ihnen beschwert hat.
Wir sehen Ihre Kündigung somit als gegenstandslos an und verbleiben
mfg
3 Monatige - Ohne Grundangabe geht das also nicht
Meinst du denn, das ich die Kündigung mit den oben genannten gründen anfechten kann ? Ist es Ratsam das jetzt so in die eigenen Hände zu nehmen und zu Handeln oder doch nicht lieber Mieterschutzbund oder Anwalt einschalten ?
Anwalt auf jeden Fall, da sie euch 3 Monate Frist gibt, ist es ja keine fristlose Kündigung und daher finde ich kann auch nicht von einer Unzumutbarkeit der Vetragsweiterführung ausgegangen werden, da es ja scheinbar nicht so dringend ist. Nur meine Ansicht als Laie.
Ist die Kündigung, wie ich sie erhalten habe - handschriftlich, in einem umschlag an uns adressiert von ihr selbst in den Briefkasten geschmissen überhaupt rechtskräftig oder sollte diese nicht per Postweg/Einschreiben eingehen ?