Kündigung wegen (einmalig) lauter Musik mit Polizei besuch.

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einer von Euch sollte den Beitrag für den Mieterverein bezahlen und sich dort beraten lassen.

Guck mal auf Mietrechtsseiten nach: wenn die Kündigung keine Grund enthält, dürfte sie wohl aus formalen Gründen unwirksam sein. (Der Grund wurde Dir ja anscheinend erst am Telefon genannt. Das zählt aber nicht.)

 

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 21:53

Nein nein, der grund wurde schon im Schriftstück genannt - kann aber doch trotzdem nicht sein das man bei einmaligen vertragsbruch kündigen kann -.-

Das soll wohl ein Witz sein? Bis nachts um 2.00 Uhr ruhestörender Lärm und sich dann auch noch beschweren, dass das den Leuten nicht gefällt. Der Vermeiterin reicht es, um die ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen. Sucht euch was neues am besten im Gewerbegbeiet, wo man auch Discos duldet.

DalaDave 
Fragesteller
 17.05.2011, 01:50

Du, "LieberHans" hast die situation TOTAL verkannt - aber danke, wir wissen das du Lebst.

Das ist kein Kündigungsgrund.

Zumal die Angabe, dass alle Nachbarn sich beschwert haben, nicht richtig ist.

Richtig wäre gewesen, sie hätte euch schriftlich abgemahnt - nach der 2. Abmahnung wäre sie zur Kündigung berechtigt gewesen.

So könnt ihr die Kündigung einfach ignorieren oder ihr entsprechend widersprechen.

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 22:16

Ist die Kündigung, wie ich sie erhalten habe - handschriftlich, in einem umschlag an uns adressiert von ihr selbst in den Briefkasten geschmissen überhaupt rechtskräftig oder sollte diese nicht per Postweg/Einschreiben eingehen ?

guterwolf  15.05.2011, 22:29
@DalaDave

eine Kündigung muss nicht auf dem Postweg kommen, kann auch eingeworfen und übergeben werden.

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 22:37
@guterwolf

okay, danke

guterwolf  15.05.2011, 22:52
@DalaDave

kannst aber, wie gesagt, widersprechen, da der Grund nicht ausreicht.

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 23:12
@guterwolf

Werde ich machen, sobald ich beim Anwalt war. Danke dir :)

Ihr habt doch nen Mietvertrag oder nicht? Schau mal, ob es dort irgendeine Klausel gibt und rechtskräftig ist diese Kündigung auch nicht, da sich niemand beschwert hat und ihr bestimmt Beispiele aufführen könnt, wo sich ander Mieter im Haus ebenfalls laut verhalten haben, ohne daß es zu einer Kündigung kam. Notfalls Mieterschutzbund oder Anwalt für Mietrecht.

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 21:29

Doch doch, eine Person hat sich beschwert - jedoch aber nicht bei uns, weil wir ja dann die musik leiser gemacht hätten, sondern direkt die Polizeit gerufen hat.

Mietvertrag schaue ich jetzt mal nach, gebe gleich Feedback...

netzotto  15.05.2011, 21:33
@DalaDave

Dazu sind deine Nachbarn auch nicht verpflichtet

Glaube auch nicht das der Vermieter lügt oder die anderen Mieter

zumal die Polizei kam

Im Wiederholungsfall wird es eng für dich

Wohnungssuche wird dan nach Kündigung noch schwieriger

Was habt ihr denn eigtl. für Kündigungsfristen? Nicht, dass die Dame euch sowieso auch ohne Grundangabe kündigen kann.

Ansonsten:

Sehr geehrte Frau XY,

Ihrer Kündigung vom ..... zum 01.08.2011 widersprechen wir hiermit. Wir waren sehr erstaunt, als die Polizei um 2.00 Uhr morgens vor der Tür stand. Wir haben nicht gewußt, dass das Haus so hellhörig ist. Ein Klingeln und die Mitteilung, dass es zu laut ist, wäre ausreichend gewesen. Selbstverständlich haben wir die Lautstärke unverzüglich reduziert.

Sie haben uns außerdem telefonisch mitgeteilt, dass sich jeder Mieter des Hauses bei Ihnen beschwert hat und Sie uns deshalb auch Ihre Kündigung übermitteln. Selbstverständlich habe ich bei den Mietern nachgefragt, um micht zu entschuldigen. Dabei stellte sich heraus, dass sich nur Frau .... bei Ihnen beschwert hat.

Wir sehen Ihre Kündigung somit als gegenstandslos an und verbleiben

mfg

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 21:54

3 Monatige - Ohne Grundangabe geht das also nicht

DalaDave 
Fragesteller
 15.05.2011, 22:01
@DalaDave

Meinst du denn, das ich die Kündigung mit den oben genannten gründen anfechten kann ? Ist es Ratsam das jetzt so in die eigenen Hände zu nehmen und zu Handeln oder doch nicht lieber Mieterschutzbund oder Anwalt einschalten ?

hawk2010  16.05.2011, 05:49
@DalaDave

Anwalt auf jeden Fall, da sie euch 3 Monate Frist gibt, ist es ja keine fristlose Kündigung und daher finde ich kann auch nicht von einer Unzumutbarkeit der Vetragsweiterführung ausgegangen werden, da es ja scheinbar nicht so dringend ist. Nur meine Ansicht als Laie.