Mindestmietdauer. Kommen wir da raus?

5 Antworten

Da bleibt euch nur eines meiner Meinung nach. Nämlich zu hoffen, dass sich das Verhalten so sehr zuspitzt, dass euch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung entsteht. Andernfalls seid ihr an den Kündigungsausschluss gebunden.

Normalerweise würde ich sagen, sprecht mit dem Vermieter und findet eine gütliche Einigung zur einvernehmlichen Vertragsauflösung. Aber bei dem Verhalten des Vermieters ist vermutlich nicht damit zu rechnen, dass er sich auf Gespräche einlässt. Aber ihr könnt es versuchen.

Die Sache mit der außerordentlichen Kündigung solltet ihr dann aber lieber mit einem Anwalt absprechen, wenn es soweit ist. Denn ich denke, dass sich der Vermieter das nicht so einfach gefallen lassen wird und es könnte dann zum Rechtsstreit kommen. Hierfür solltet ist vorher sicher sein, dass das gerichtlich durch gehen wird.

Wohnt der Vermieter mit im Haus oder was macht der da?

Grundsätzlich kann ein beiderseitiger Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahre vertraglich vereinbart werden. Diese Klauseln sind gültig, wenn sie für beide Parteien gelten.

Bisher sehe ich auch keinen Anhaltspunkt für eine ao Kündigung.

Kommst du nicht raus ohne Nachmieter, den der Vermieter akzeptiert.

Denn für eine außerordentliche Kündigung dürfte es zu wenig sein.

Was die Arbeiten Sonntags angeht würde ich ein Lärmprotokoll anfertigen und ggf. die Miete mindern, wenn der Vermieter dies nicht unterlässt.

Das eine gebrauchte Küche kaputt geht ist Pech. Den VM sperrt man mit einem neuen Schloß aus. Macht er Lärm mindert man die Miete.

Mindert man genug, kündigt der schon von alleine

topbaugutachter  20.08.2018, 11:13

Ich vergas - mindert man zuviel - kann das Geld kosten !!!

Der gegenseitige Kündigungsverzicht ist rechtswirksam.

Haben zum einem damals die Küche für 700 Euro übernommen von der jetzt schon jedes Elektrogerät kaputt ist

Von wem habt ihr die übernommen? Vom Vormieter`? Aber das ist der Nachteil einer gebrauchten Küche.

Der Vermieter spaziert frühs einfach in den HausFlur

In welchen Hausflur? Vermutlich nicht in den eurer Wohnung. Ich geh mal davon aus, dass ihr kein Einfamilienhaus gemietet habt. Das Treppenhaus kann der Vermieter jederzeit betreten.

fängt um acht Uhr an zuschleifen und sägen und bohren. Auch teilweise Sonntags.

Das sind normale Arbeitszeiten, da darf der Vermieter das auch - außer Sonntags

Auch verrichtet der irgendwelche Arbeiten ohne vorher mal was abzusprechen.

Solange er nicht eure Mietsache betritt oder ihr irgendwie eingeschränkt werdet durch z. B. Strom oder Wasser abgeschaltet, muss der Vermieter doch mit euch nichts absprechen.

Hier liegt somit keinesfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung vor. Ihr habt einen gegenseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben und der ist rechtens. Keine Chance da raus zu kommen. Ihr seid auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Möglicherweise stimmt er einer Nachmietersuche zu? Fragen kostet nichts.