Wohnungsübergabe: Steckdosen vom Vormieter "drunter" mit Farbe beschmutzt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein das darf er nicht! Ausserdem stört es die Elektrik nicht, wenn da Farbe dran ist - deswegen wird ja auch die Abdeckung runter genommen, damit eben nicht die Abdeckung mit der Farbe voll ist.

Für Schäden, die der Vormieter verursacht hat, kann der spätere Mieter nicht verantwortlich gemacht werden.

Decke die Steckdosen ab und prüfe zuerst mal nach, ob Du überhaupt die Arbeiten erledigen musst.

Suche notfalls einen Mieterverein oder Anwalt zur Beratung auf.

Zum einen müsste das ausdrücklich im Mietvertrag stehen.

Fachgerechtes Malern bedeute im Allgemeinen - und so machen es die Maler auch: Klebeband umn die Steckdosenabdeckung rum und dann gemalert.

Wenn das nicht ausdrücklich als Teil des Mietvertrages so drin steht, wie du es beschreibst, dann sag dem Vermieter, dass ihr euch vor Gericht wiederseht.

Ich würde das aber erst bei Rückgabe der Wohnung machen - dabei wird ja wohl ein Protokoll erstellt.

Und:

Lass dir das Rückgabeprotokoll des Vormieters zeigen. Ich will nicht ausschließen, dass der Vermieter das regelmäßig macht, um zusätzlich zu kassieren.

Die Forderung des Vermieters geht jedenfalls weit über das übliche Maß hinaus. Er kann deswegen nicht den Einbau neuer Steckdosen verlangen.

Hi Nina! Guck doch mal in deinen Mietvertrag. Da ist woh auch ein Übergabeprotokoll dabei. Wenn du nachweisen kannst, dass die Farbklekse vom Vormieter geblieben sind, dann müßtest du nichts tun. Wenn du das aber nicht nachweisen kannst, dann musst du die Steckdosen ersetzen oder sie zumindest reinigen. Das ist jedoch billiger als ein ordentlicher Rechtsstreit.

PS: Steckdosen abmontieren ist einfach und ungefährlich, wenn man die Sicherung vorher abschaltet.

Wenn es jetzt schon drauf ist, ist doch klar, dass der Vormieter das gewesen sein muss, oder habt ihr bei Einzug renoviert? Wichtig ist was im Mietvertrag steht, ob ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt, und bei Auszug renovieren müsst.