Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung?

6 Antworten

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Dein gesunder Menschenverstand liegt richtig. Ein Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung besteht nicht.

Bei Dir liegt nach § 286 ZPO noch nicht einmal die Beweislast, denn Du musst nur die rechtsbegründenden Tatsachen beweisen. Die rechtshindernden Tatsachen muss der Gegner beweisen.

Im Klartext: Du musst beweisen, dass es einen Vertrag gibt, vermöge dessen Du fordern kannst. Der Gegner muss beweisen, dass Deine Forderung durch Erfüllung erledigt ist.

LondonerNebel  08.12.2011, 17:10

Was hat bitte die "Freie Beweiswürdigung" (§ 286 ZPO) mit diesem Fall zu tun?

AresDeus  08.12.2011, 17:30
@LondonerNebel

Aus dieser Vorschrift werden die Grundgedanken des Beweisrechts entnommen. Wenn es Dich vertieft interessiert, dann kannst Du Dir dazu auch § 193 des 1. Entwurfs zum BGB ansehen. Der hat es zwar letztlich nicht ins BGB geschafft aber der Grundgedanke der sogenannten Normentheorie war damit bereits geschaffen.

Also manch eine Vorschrift enthält Dinge, die man ihr zunächst gar nicht ansieht :)

user1545 
Fragesteller
 08.12.2011, 19:01
@AresDeus

Danke @AresDeus für deine umfassende und rechtlich begründete Antwort.

user1545 
Fragesteller
 10.12.2011, 11:19
@user1545

Nach einer freundlichen mail mit Hinweis auf die Rechtslage an die Firma habe ich inzwischen eine ebenfalls freundliche Antwort erhalten - und im gleichen Atemzug mein Geld zurückerhalten - OHNE Versand dieser eidesstattlichen Erklärung.

Nun ich denke, dass das doch kein Problem sein dürfte. die brauchen doch nur etwas für ihre Buchhaltung und anscheinend scheint es etwas zu sein, was mehr Geld kostet. Ein Häckchen allein sind nich tunbedingt ein Beweis. Diese Erklärung ist ja kein Offenbarungseid, sondern besagt lediglich, dass Du die Wahrheit schreibst. Ich kennen den Text nicht. Aber irgendwelche nachteiligen Konsequenzen können sich für Dich daraus nicht ergeben (es sei den der Gegenständ sei so fürchterlich, dass Du den Ärger des Zurücksendens hast - lach-)

Ich suche schon verzeifelt seit Jahren den gesunden Menschenverstand, auf den sich alle berufen. Wie würdest Du denn den Warheitsgehalt einer Sache feststellen wollen, der nicht feststellbar ist. Und was hat das mit dem Rechtsempfinden zu tun.

Also bitte unterscheiden zwischen einer eidesstattlichen Erklärung und einer eidesstattlichen Versicherung.

AresDeus  08.12.2011, 18:08

Könntest Du mir eben den Unterschied zwischen einer eidesstattlichen Erklärung und einer eidesstattlichen Versicherung nochmal erklären?

Oh Moment. Warte. Es gibt keinen.

Danke hat sich aufgeklärt.

Ansonsten ist doch völlig egal was die wollen. Vielleicht tackern sie das Ding auf die Herrentoilette oder das kommt in den Freak-Schrank. Wer weiß das schon. Tatsache ist, dass sie keinen Anspruch darauf haben. Wäre ja nochmal schöner wenn neuerdings jeder Hinz und Kunz eine eidesstattliche Versicherung verlangen würde. Entweder die sind in der Lage nachzuweisen, dass ihre Lieferung ordnungsgemäß erfolgt ist oder die sollten schleunigst ihre internen Prozesse überdenken. Aber eine eidesstattliche Versicherung überhaupt zu Verlangen bedeutet übersetzt: Ja wir wissen, dass wir nicht gerade sonderlich sorgfältig bei der Warenauslieferung sind. Aber sicherheitshalber wollen wir, dass Sie unsere Versäumnisse an Eides statt versichern. Wie lächerlich ist das denn?

fantasiex345  02.05.2018, 23:04

Wird die Schufa nicht damit belastet, wenn man eine EV abgibt????

durch Abgabe deiner eidesstattlichen Erklärung kann die Liefer-Firma die Versicherung in Anspruch nehmen den fehlenden Artikel zu bezahlen. Rechtlich in diesem Fall meiner Meinung nach nicht ganz richtig. Ich würde auf Nachlieferung bestehen oder die Rechnung kürzen, denn den Beweis der Nichtlieferung kannst du ja erbringen. Stur bleiben.

user1545 
Fragesteller
 08.12.2011, 16:52

Danke für die Antwort.

Die Firma braucht die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, der Artikel wurde m.E. einfach nicht eingepackt - befindet sich also noch in der Firma.

Rechnung kürzen ist schwierig, war eine Vorkasse-Zahlung (bei einer Firma, bei der ich schon mehrer Male problemlos eingekauft habe).

Warum stellst Du Dich wegen so einer Pillepalle so an? Du sollst doch damit nur "schwören", dass die Ware nicht bei Dir angekommen ist. Wo ist das große Problem?

user1545 
Fragesteller
 08.12.2011, 16:53

Ich sehe das nicht als "anstellen". Ich sehe das eher als "Unterstellung". ;-)

LondonerNebel  08.12.2011, 16:58
@user1545

Na und? Du unterstellst der Firma ja auch, dass sie falsch geliefert hat. Warum bist Du per se glaubwürdiger? Nur wegen eines fehlenden Kulihäkchens? Kapiere ich nicht...

AresDeus  08.12.2011, 18:02
@LondonerNebel

Na logo und ab morgen kommt jeder Hinz und Kunz und verlangt eine Versicherung an Eides statt oder wie? Könntest Du mir eben an Eides statt versichern, dass Du über die nötige Qualifikation verfügst, um rechtliche Ratschläge abzugeben? Ist ja nur eine Lapalie, wenn Du darüber verfügst, also zick nicht so rum. (Solltest Du es allerdings tun, dann gibt es sicher einen der GuteFrage.Net auffordern wird Deine Daten offenzulegen, damit Deine Qualifikation mal schnell überprüft werden kann) Tja plötzlich willst auch Du keine e.V mehr abgeben, auch wenn Du die Qualifikation für rechtsberatende Berufe haben solltest. Richtig?

LondonerNebel  09.12.2011, 14:05
@AresDeus

Hast Du denn eine entsprechende Qualifikation? Oder nur sehr viel Zeit zum Googeln? Aber für die Fragestellerin bist Du jetzt der Held, also sei zufrieden damit. Ob ihr Deine "Expertise" allerdings weiterhilft, wage ich zu bezweifeln. Schönen Tag noch!

user1545 
Fragesteller
 10.12.2011, 11:22
@LondonerNebel

Deinen aggressiven Ton kann ich leider immer noch nachvollziehen.

Ja, @AresDeus hat eine entsprechende Qualifikation.

Mit "Held" sein hat das nichts zu tun - ich habe einfach eine rechtlich fundierte Antwort benötigt und diese erhalten.

"gegoogelt" hatte ich im Vorfeld selber - habe nur, wie schon im Eingangsposting nichts wirklich verwertbares gefunden.

Und du darfst mir glauben, ich bin schon "fit" in Netzrecherchen - das ist Grundvoraussetzung für mein "Spezialgebiet"

fantasiex345  02.05.2018, 23:04

Wird die Schufa nicht damit belastet, wenn man eine EV abgibt????

So ganz stimmt das nicht. Angenommen es ist ein größeres Teil und sie wollen dies ihrer Versicherung melden, weil es nicht mehr bei ihnen ist. Dann brauchen sie einen Nachweis und deshalb eine Bestätigung. Insbesondere auch, wenn es sich um strafrechtliche Angelegenheiten handelt. Nehmen wir an, sie vermuten, dass im Betrieb jemand stiehlt, dann ist so etwas üblich. Wie gesagt, es ist uner Kaufleuten durchaus üblich, während man in der Regel bei Privatkunden auf Kulanz geht. Aber da kommt es einfach auch auf die Höhe des Schadens an. Durch diese Versicherung sichert man sich auch gegenüber einer möglichen Nachforderung ab, wenn z.B. der Kunde das einfach behauptet und dann das Teil weiterverkauft oder so.

Aber es ist doch ganz einfach. Du schreibst an die Firma und fragst, weshalb sie diese Erklärung (schreib nicht Wisch) wollen, da es Dir aus ethischen Gründen widerstrebt eine solche Erklärung zu unterzeichnen, und Du den Wahrheitsgehalt Deiner Aussage hiermit ausdrücklich versicherst. Dann wirst Du ja sehen was Sie erklären. - Immer freundlich und höflich bleiben.

fantasiex345  02.05.2018, 23:03

Wird die Schufa nicht damit belastet, wenn man eine EV abgibt????