Zurückziehen einer Eidesstattlichen Erklärung

1 Antwort

Nein. Du kannst sie nur richtig stellen. Damit gibst Du dann automatisch zu, daß Du Dich strafbar gemacht hast. Aber hast auch den Bonus, daß man Dich möglicherweise nicht bestraft http://dejure.org/gesetze/StGB/158.html Sinnvoll ist das also auf jeden Fall.

Hi, danke für die Antwort erstmal. Ich würde nicht sagen, dass ich falsche Aussagen gemacht habe sondern dass ich vielleicht eher auf Negative Punkte eingegangen bin als auf Positive. Aber gelogen ich nicht.

Mir ist gerade der Einfall gekommen bei einem Anwalt vielleicht noch einmal ein Schreiben aufzusetzen wo man das ganze richtig stellen kann und dann könnte ich auch wieder mit ruhigem Gewissen schlafen.

Kann man ungefähr schätzen wie viel so etwas kosten würde?

Grüße

@theholymountain

Der Anwalt wird Dich mehrere 100,- Euros (150 - 500) kosten. Das ist nicht wirklich ratsam. Deine Eidesstattliche Erklärung hat für sich ja auch noch keinerlei Auswirkungen. Es ist erst mal nur ein Beweis. Wenn er verwertet werden soll, wird man Dich in aller Regel aber noch eimal zum Gericht vorladen. Dann gibt es immer noch genug Möglichkeiten, den Fokus zu verschieben.