Verpasster Jobcenter-Termin - Was nun?

5 Antworten

Es kommt vor allem auf dem Sachbearbeiter an und auf deine situation, wenn es nachvollziebar ist das du den Termin nicht wahrgenommen muss er keine sanktionen geben, aber er könnte es zb wenn er ein A..... ist oder du keine nachvollziehbare erklärung dafür hast oder das öfter vorkommt usw.


Roland1988 
Fragesteller
 05.11.2015, 01:44

Ist sie nicht und tut es nicht; eher im Gegenteil. Ich mache soweit ich kann immer mehr als nötig und ich denke sie will mir in keinem Fall schaden. Die Frage ist nur ob es einzig in ihrem Ermessen liegt? Entscheidet das jeder Sachbearbeiter für sich selbst oder müssen die sowas absegnen lassen?

Schreibe es sachlich auf, dass du wegen der verschiedenen anderen Aktivitäten einfach diesen Termin versäumt hast. Das ist zwar keine Entschuldigung, aber etwas anderes kannst du ja auch nicht einfach behaupten.

Unter den vielen Mitarbietern biem jobcenter gibt es auch freundliche, menschliche - Du scheinst solch ein Exemplar als Sachbearbeiterin zu haben.

Wenn Du Formulierungshilfe brauchst, dann wende Dich an eine
Arbeitslosten-Initiative
in Deiner Nähe. Google mit dem Betriff und füge Deinen Wohnort hinzu - oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist. - Frage dann, ob behördenunabhängig (!!) beraten wird. Denn auch das Arbeitsamt bietet Beratung an.

Auch bei einer Sozialberatung kannst Du Dir Formulierungshilfe holen, wenn Du dort rasch einen Termin bekommst. - Google dazu mit
Sozialberatung
und füge wiederum Deinen Wohnort hinzu. - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten)

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem
           Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem
           Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

cyracus  07.11.2015, 19:40

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Mann mußt du ne Bombensachbearbeiterin haben. meine waren nicht verständnissvoll.

Roland1988 
Fragesteller
 05.11.2015, 01:49

Ich gehe mit jedem Menschen respektvoll um. Ist ja nicht deren Schuld dass sie für ein marodes System arbeiten; dementsprechend kommt das dann auch zu mir zurück.

knaller99  05.11.2015, 01:52
@Roland1988

Na ja hab zum glück wieder Arbeit seit Mai ( nach 1,5 Jahren Arbeitslosigkeit) bei ner Zeitbude und fang bei der Firma wo ich Entliehen bin am 01.01. fest an.

Roland1988 
Fragesteller
 05.11.2015, 03:22
@knaller99

Viel Glück! Für den einen oder anderen zahlt sich Zeitarbeit tatsächlich mal aus.

knaller99  05.11.2015, 12:20
@Roland1988

Danke danke, kann ich gebrauchen, bin nämlich sonst zu alt für den Arbeitsmarkt (47) wenn ich nochmal arbeitslos werden sollte.

Wenn du den zweiten Absatz nimmst ....  einen Satz der ehrlichen Entschuldigung ergänzt .... den Rest in feinstes aber freundliches Amtsdeutsch umwandelst ....... vielleicht noch deine Termine im Oktober auflistest ....

Roland1988 
Fragesteller
 05.11.2015, 20:26

Ja, so in etwa habe ich mir das vorgestellt. Nun hatte ich natürlich keine Termine am 20.10 die es irgendwie rechtfertigen würden. Meine einzige, ehrliche Erklärung sind meine eigenen Bemühungen und Initiativbewerbungen. Ich bin ein Technischer Produktdesigner und muss mich, je nach Fachgebiet des Unternehmens, intensiv vorbereiten. Heißt ich recherchiere vor einem Gespräch oft tagelang und lese mich in deren Themen ein... dabei habe ich es einfach vergessen.

Georg63  05.11.2015, 20:40
@Roland1988

ja - schreib das auf - wegen einem Termin tut dir keiner was, wenn du ansonsten fleißig bist