Sparbuch im ALG 2 Antrag angeben?

3 Antworten

Wenn er das Sparbuch nicht angibt, könnte es Sozialbetrug sein. Er muß die Formulare wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Frage ist also weniger, ob es ihm angerechnet wird, sondern ob er sich strafbar machen will. Wenn das herauskommt, kann es richtig teuer werden und zu einer Vorbestrafung führen, die wiederum bei Bewerbungen hinderlich sein kann (wenn z.B. ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß).

Meines Wissens (ich bin mir aber nicht ganz sicher) müssen Kontoauszüge aller Konten für die letzten 3 Monate vorgelegt werden.

Zinserträge werden dem Amt gemeldet. Damit wissen die, ob noch Sparguthaben vorhanden ist. 

Es werden definitiv alle Konten (und dazu gehört eben auch ein Sparkonto) abgefragt im Antrag.

Beim Sparbuch hat man gewöhnlich nicht so viele Bewegungen wie beim Girokonto - Kopie machen und fertig und dann mit einreichen.

Immerhin bestätigt  man auf dem Antrag mit seiner Unterschrift, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden.