Vermittlungsvertrag innerhalb 14 Tage kündigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Vermittlungsgutschein musst du dir bei deinem Fallmanager oder Sachbearbeiter vom Amt holen. Steht dir ja zu, wenn du ALG II bekommst. Im Normalfall solltest du den aber schon (in Kopie) vorher bei deinem potenziellen Arbeitgeber abgegeben haben.

Wenn im Vertrag nichts von einem Widerrufsrecht steht, dann gibts keins.

Und natürlich musst du es selbst bezahlen, wenn der Vermittler für dich tätig wurde und du keinen Vermittlungsgutschein bekommst. (Um sowas sollte man sich vorher kümmern)

Oh Gott, ich bin so doof .... ((

Ich war jetzt beim Amt, die meinten, dass der Vertrag dann eh nicht gilt, da er früher unterzeichnet wurde, als der Vermittlungsgutschein. Und eben habe ich den Vermittler angerufen, er meint, kein Problem und dass ich seinen Teil vom Vertrag bei ihm morgen abholen soll, also dass er ihn dann nicht hat und es dann auch keinen gültigen mehr gibt, und dann wenn ich den Vermittlungsgutschein habe, soll ich nochmal kommen, wenn ich will, und dann machen wir einen neuen Vertrag. Wie hört es sich an?

Weltenwandlerin  18.11.2010, 19:03

...

Ich dachte, das läuft normalerweise so ab, dass dich das ARbeitsamt mit einem Vermittlungsgutschein zu einem privaten Anbieter schickt und nicht umgekehrt? Hast du das auf eigen e faust gemacht?

sorry, aber 2000,-€???? Das hört sich nicht wirklich seriös an! An deiner Stelle, würde ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und den Vertrag kündigen.

Nemisis2010  18.11.2010, 15:52

es gibt nur bei Fernabsatzverträgen (also über Telefon oder Internet) ein 14 tägiges Widerrufsrecht!

Bublique 
Fragesteller
 18.11.2010, 18:43
@Nemisis2010

Ich glaube, es gibt für jede Art Vertrag die 14 Tage...