Vermietung an Minderjährige, habt Ihr Tipps?

15 Antworten

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Bankbürgschaft dem Vermieter vorlegen für die Kaution ,Schriftlich mitteilen und zusichern das Ihr die Miete regelmäßig zahlt. Bankverbindung angeben von wo die Miete an den Vermieter gezahlt wird. Freundliches auftreten ruhig und gelassen mit Vermieter sprechen und Sachlage schildern. Wenn es einwände gibt diese klären in ruhigen und freundlichen Ton. Klappt nicht immer aber man sollte es wenigstens versuchen. Nicht jeder Vermieter ist ein Knarzbrocken.

Wäre ich Vermieter würde ich da keine Einwände dazu haben. wenn die Knete regelmäßig kommt und pünklich ist der rest nur noch Verhandlungssache .

Babsi67 
Fragesteller
 19.10.2010, 10:32

das habe ich genauso getan, aber leider hat in München jeder Vermieter anscheinend soviel Alternativen ...

Fugenfuzzi  19.10.2010, 11:12
@Babsi67

Ruhe und Geduld bewahren , Irgendeiner wird schon das angebot annehmen. die meisten sindeinfach zu Dum es zu verstehen. Ich weis ist nicht schön mit einem Knurrhahn zu reden aber die meisten Hausfuzzis denen kann man nicht Helfen. Steck die alle in einen Sack und hau mit dem Knüppel drauf ,triffst immer den richtigen.

Hi Babsi67,

warum mietest Du nicht selbst eine Wohnung? Gegen Familienangehörige, die dort wohnen, kann der Vermieter nichts machen.

schelm1  19.10.2010, 10:02

Das ist doch Kokolores! Für Dritte eine Wohnung unter falschen Vorzeichen anzumieten ist schlicht Betrug!

WICHTIG!!!

der mieter muss klar angegeben sein, auch wenn die zahlungen von dir übernommen werden... alles andere wäre rechtlich gesehen eine untervermietung die der zustimmung des vermieters bedarf... immerhin muss ihre tochter auch angemeldet sein....

inwieweit das manche vermeiter nicht wollen ist deren sache und es entzieht sich leider des normalen menschenumgangs...

wohnungen sind privateigentum der frimen oder privatleute von dem her ist es deren entscheidung wer drin sein darf und wer nicht...

in der regel ist es kein problem wenn ein bürge für die miete bereitsteht, am besten mal per internet nach entsprechenden objekten suchen... besser wäre der regelmäßige blick in die zeitung, dort finden sich die meisten angebote ohne provisionsaufschlag ;)

Bei noch Minderjahrigen müssen Sie den Vertrag als cooptierter Partner Erziehungsberechtigter) mitunterschreiben. Als Vermieter hätte ich da keinerlei Probleme. Das ist z.B. bei klugen Abiturienten, die vor Erreichen der Volljährigkeite bereits ihr Abitur in der Tasche haben und studieren möchten durchaus üblich.

  • doch - ich würde es schon sagen, aber wenn ich dir einen guten tipp geben darf, dann mache bitte folgendes, es ist wirklich erfahrungsmässig -"unterfüttert"- -wenn deiner tochter das irgendwie recht st- und sie es einfach sachlich und nicht gleich als eingriff sehen kann.. -rufe du den potentiellen vermieter an und schildere ihm dein inneres fragezeichen, inhaltlich gerade so wie du es hier beschrieben hast,- und erklär ihm die situation. er wird es 99,9 5 ig verstehen... alles gute!!.
Babsi67 
Fragesteller
 19.10.2010, 10:30

danke für die nette Antwort, das habe ich gerade probiert und mit WSB Bayern telefoniert, aber die nehmen eigentlich nur Mieter mit eigenem Einkommen! Was soll ich da noch sagen, das ist eine Wohnungsges. mit 13.000 Whg in München!