Vermieter will uns mit allen Mitteln raus haben

8 Antworten

Wie wurde die Kündigung formuliert, bzw. was heißt denn "Sonderkündigungsrecht"?

Noch wichtiger: Wie groß ist das Haus? Zweifamilienhaus und der Vermieter bewohnt die andere Wohnung? Wenn ja, kann er euch auch so fristgemäß kündigen, also ohne Grund.

Wurde Euch der Garten vertraglich zugesichert? Wenn ja, erfüllt das den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, wenn der Vermieter den Garten trotzdem betritt.

hier hilft wohl tatsächlich nur ein Anwalt. Sucht Euch eine neue Wohnung.

Einen Anwalt einschalten und trotzdem nebenbei ein neues Zuhause suchen, wo Ihr in Ruhe leben könnt.

Wenn der Vermieter und nur ihr in dem Haus wohnen, so kann das Sonderkündigungsrecht nicht zur Anwendung kommen. Damit ist die Kündigung unwirksam. Ihr müsst nun weder zum Mieterverein noch zum RA, das Schreiben in die Ablage und schweigen. Gegen eine unwirksame Kündigung muss man nicht vorgehen. Wenn der V. meint, er sei im Recht, muss/kann er klagen, wird aber unterliegen.

Was nun Reinigungsarbeiten betrifft, so müsst ihr nur das tun, was mietvertraglich vereinbart wurde.

albatros  26.07.2014, 01:21

Bitte hinter** Wenn** das Wort nicht anfügen, dann ist es richtig.

Er macht sich anhand seines Sonderkündigungsrecht gebrauch und möchte uns das Mietverhältnis kündigen. Darin wurden wir aufgefordert, das Haus binnen 10 Tage ihm zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

Deie Kündigung ist unwirksam, denn es reicht nicht aus das man schreibt man mache vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch.

Eine vermieterseitige Kündigung muss klar begründet sein und in der Regel muss vorher eine Abmahnung erfolgen; nur in wenigen Ausnahmen geht das auch ohne Abmahnung.

Auf Auforderung das Grundstück zu verlassen und an der Haustür zu klingeln, bekam er die Antwort, das ist alles meins und mein Haus ich betrete es wann ich will.

Die Mietsache darf er nicht betreten wann er will, nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache, seine Rechte hat er erst mal durch die Vermietung abgetreten.

Er schildert das alles anders und behauptet mein Sohn hätte ihn körperlich angegriffen, obwohl er meinen Sohn an den Hals gepackt hat und mit seinem Kopf schon im Schlafzimmer drinne war. Deshalb hat mein Sohn ihn geschubst um sich von seinen Griff zu befreien.

Was erst mal zu beweisen wäre, bei Aussage gegen Aussage hat man keine Chance.

Ich weiß jetzt nicht, was taktisch der schlauste Schachzug wäre..
Anwalt einschalten um den Vermieter in die Schranken zu weisen.

MfG

Johnnymcmuff

Damit sofort zum Anwalt, euer vermieter scheint ein wenig durcheinander zu sein. 15,-€ fürs fegen...der hat sie doch nicht alle. Ich würde den Spieß jetzt ein bisschen umdrehen, denn die Behauptung der Körperverletzung ist der Angriffspunkt: Hätte es einen Angriff deines Sohnes auf ihn gegeben, wäre er sicher zur Polizei gegangen (wer so drauf ist wie Du schilderst macht das auch); also soll dein Sohn nun zur Polizei gehen und ihn wegen Körperverletzung anzeigen. Er kann ja sagen er hätte sich das die ganze Zeit überlegt ob er ihn anzeigen soll oder nicht Auf jeden fall Montag gleich zum Anwalt, Termin besorgen.

Seine Kündigung ist zudem ein Witz.

Viel Glück bei der Sache.