Reparatur an Haustür auf Kosten der Mieter?

7 Antworten

Reparaturkosten kann sie nicht einfach auf die Mieter verteilen. Wenn der Schädiger nicht ausgemacht werden kann, geht es zu Lasten des Hausbesitzers.

Dürfen die Vermieter (die ebenfalls im Haus wohnen) das einfach auf alle umlegen?

Nein, diese Kosten sind nicht auf Mieter umlegbar.

Wenn der Schaden nicht nachweisbar durch einen Mieter oder dessen Besucher entstanden ist, muss der Vermieter die Reparaturkosten selbst tragen. Behaupten kann er viel, er muss Beweis antreten.

Keinesfalls darf er bei Unkenntnis des Verursachers die Kosten einfach auf alle Mieter umlegen.

Sicher, aber dazu gibt es doch Versicherungen, die jeder Vermieter hat. Und die Versicherungsprämie zahlen alle Mieter.

Das ist kein Versicherungsschaden.