Guten Tag, alle zusammen!
Wir haben eine Frage zum Mietrecht.
Am 01.05. übergaben wir die Wohnung mängelfrei an den Vermieter und hielten natürlich alles schriftlich und fotografisch fest. Die dortige, etwa 20-Jahre-alte, Einbauküche gehört zur Wohnung und somit dem Vermieter.
Beim Einzug damals (15.08.2015) bekamen wir schriftlich die Erlaubnis, die Geräte durch unsere eigenen auszutauschen, sofern wir die Geräte des Vermieters trocken und geschützt im Keller lagerten und bei einem Auszug wieder zurück tauschten.
Am 01.05. diesen Jahres vereinbarten wie zusätzlich, dass wir unsere Spülmaschine dem Nachmieter überlassen können, wenn der jeweilige Nachmieter sie gerne haben möchte, da wir sie für die neue Wohnung nicht mehr benötigten. Andernfalls sollten wir die Spülmaschine entfernen und den kleinen Kühlschrank, der dort ursprünglich stand, wieder an diese Stelle stellen.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass der Gurt der Jalousie etwas ausgefranst war. Unser Vorschlag, es selbst zu reparieren wurde abgelehnt, ein Handwerker wurde vom Vermieter bestellt und die Rechnung wurde von der noch ausstehenden Mietkaution abgezogen.
Am 01.07.2018 berichtete uns dann der Vermieter, dass ein Nachmieter gefunden wurde und dieser kein Interesse an einer Spülmaschine hat. Wir wurden gebeten, zeitnah bitte die Geräte unter Aufsicht des Vermieters wieder auszutauschen; dies erfolgte dann am 09.07.
Dazu musste der Backofen und die Herdplatte ausgebaut werden, um den dahinter liegenden Anschluss der Spülmaschine freizulegen und sie somit auszubauen. Der Vermieter war in dieser Zeit die ganze Zeit dabei und stellte den Strom aus. Die Spülmaschine wurde erfolgreich ausgetauscht, der (einwandfrei funktionierende) Backofen und die Herdplatte wieder eingebaut und angeschlossen. Wir verabschiedeten uns, der Vermieter blieb noch und sagte, er würde selbst nachher den Strom wieder anstellen.
Am 16.07. erhielten wir dann einen Anruf, dass bei der Übergabe am 15.07. an den neuen Mieter festgestellt wurde, dass die Herdplatte nun nicht mehr funktioniert (geht nicht an). Unser Vorschlag, selbst nachzusehen (ob eventuell etwas falsch angeschlossen wurde) wurde abgelehnt. Es wurde ein Elektriker bestellt und die Rechnung soll nun wieder von der Kaution abgezogen werden.
Frage: kann der Vermieter das machen?
Bei der Jalousie können wir das nachvollziehen. Im Mietvertrag ist geregelt, das Kleinreparaturen bis 100€ auf den Mieter übertragen werden können. Die Rechnung für einen neuen Jalousie-Gurt inklusive Kosten für den Handwerker betrugen 108€.
Ggf. überlege ich mir, auch eine rechtliche Meinung zu holen. Was meint ihr?
Mich würde einmal eure Meinung interessieren; bitte bleibt höflich und antwortet nur mit angebrachten, ernstgemeinten Antworten!
Vielen lieben Dank im Voraus!
Liebe Grüße!