Vermieter will mich für verstopfte Dusche zahlen lassen, darf er das?

5 Antworten

Jeder Abfluss setzt sich irgendwann zu.

An Duschabflüsse kommt man als Mieter nur schlecht ran. Bei Waschbecken kann man hingegen leichter auch mal als Mieter eine Reinigung durchführen, wenn man sich das zutraut.

Fazit: Vermieter muss damit leben, dass die normale Nutzung von Waschbecken, Dusche und Toilette irgendwann eine Reinigungsaktion zu seinen Lasten zur Folge hat. Werden dabei Sachen als Verstopfungsgrund zu Tage gefördert, die nachweislich vom betroffenen Mieter stammen und da einfach nicht reingehören, ändert sich natürlich die Zahlungspflicht.

Ich würde auf die Haare verweisen.

Und wenn der vorbeikommt, dafür würde ich dem schon mal gar nichts geben.

Was will er denn da gezahlt haben? Stellt er sich selbst eine Rechnung aus und will die Summe von dir erstattet wissen?!
wenn er behauptet, daß die Ursache der Verstopfung willentlich bei dir lag, ist er in der Beweispflicht.
Solange nichts schriftliches kommt einfach ignorieren. Kommt eine Zahlungsaufforderung, dann diese zurückweisen mit dem Hinweis auf die Pflicht des Eigentümers zur Instandhaltung der Mietsache.
Wird es schlimmer, dann gern einen 2-Zeiler vom Verbraucherschutz / Anwalt oder Mieterschutz aufsetzen lassen. Das kostet sehr viel weniger als man vermutet.

ich würde versuchen das wieder in ortnung bringen auch wenn es nicht dein fehler ist,SOVERN DU DIE WOHNUNG BEHALTEN WILLST

Alleine die Haare sind ja schonmal ein Beweis für deine Unschuld.

Kannst du vllt deine Vorvermieter kontaktieren und darum bitten, dass diese einen "Kommentar" zu dir als Mieter schreibt und somit bestätigen kann, dass du eine vorbildlich mit der Wohnung umgehst?