Wasser im Keller. Wer haftet?
Hallo.
Wir hatten heute zum wiederholten Male ca. 15 cm Wasser im Keller. Bei stärkeren regen drückt es das Wasser durch den Abfluss des waschkellers nach oben. Weder sind dort ein Rückschlagventil verbaut noch wurden die Abflüsse in den letzten 10 Jahren gereinigt. Der Vermieter weiß um diesen Umstand.
Es entstehen auch nicht unerhebliche Schäden. Waschmaschinen, Trockner, persönlicher Besitz der in den Abteilen lagert usw.
Ist der Vermieter dafür haftbar zu machen? Müsste er dafür sorgen das der Kanal gereinigt wird und Rückschlagventile eingebaut werden?
Vielleicht weiß hier jemand Bescheid wie die Rechtslage aussieht.
4 Antworten
Egal wie die Rechtslage in deiner Region aussieht*: Der Vermieter sollte in seinem eigenen Interesse dafür Sorge tragen, dass der Keller nutzbar für den Mieter bleibt. Besonders dann, wenn ihm dieser Mangel nachweislich bereits schriftlich mitgeteilt wurde.
Ansonsten bleibt dem Mieter nämlich das Recht, die Miete zu kürzen wegen Mangel an der Mietsache. Das gilt allerdings nur dann, wenn es nicht nur einmalig bei extremen Niederschlag zu einer Überschwemmung führt.
Sollte dies also häufiger, bei "normalem" Regen passieren, steht er mit Sicherheit in der Pflicht.
*Es gibt Regionen, die als Hochwasser gefährdet eingestuft sind. Da werden oftmals vom Gesetzgeber Rückschlagventile vorgeschrieben.
Ich hatte das mit der schriftlichen Mängelanzeige als "Hinweis" geschrieben. Natürlich musst Du als Mieter den Vermieter schriftlich zunächst auf einen Mangel hinweisen.
Das kann kein Hausmeister für dich machen. Interessant wäre weiterhin, durch welche Öffnung(en) kommt das Wasser dann rein. Eventuell kannst Du ja selber zum Schutze deines Eigentums aktiv werden.
Bei einmalig im Jahr sehe ich nämlich ein Problem. Dann müsste es schon regelmäßig sein und nicht nur bei außergewöhnlichem Unwetter.
Das Wasser kommt durch den Abfluss der Waschküche rein. schützen kann man da gar nichts. Soweit möglich steht alles auf Paletten was aber beispielsweise bei der Waschmaschine nicht geht. Mir ist schon mal eine Waschmaschine verreckt und dieses Mal hat es anscheinend den Gefrierschrank erwischt.
Es gibt doch mit Sicherheit einen Mieterschutzverein in deiner Gegend. Frag die doch mal, wie Du dich verhalten solltest.
Es sollte eigentlich im Interesse des Eigentümers sein, dass sein Haus trocken bleibt. Für Aussenwasser-Schäden ist die Elementar-Versicherung der Gebäude-Versiehrung zuständig, die der Eingetümer abgeschlossen haben sollte.
Diese könnte auch Eure Schäden übernehmen.
Was sagt denn Eure Hausratversicherung dazu?
Auf jeden Fall musst Du Deinen VM schriftlich (Einwurf-Einschreiben) darauf hinweisen, dass Aussenwasser eingedrungen ist und Deine Sachen beschädigt hat. Mach eine genaue Aufstellung was kaputt ist, mit Fotos und Rechnungen der Geräte.
Bitte um Klärung der Angelegenheit und setzte eine Frist von 2 Wochen. Schreibe rein, dass Du prüfst, ob hier eine Mietminderung möglich ist.
Prüfe mit dem Mieterschutz ob Du hier tatsächlich Mietminderung geltend machen kannst.
Die Elementar Versicherung greift da leider nicht. :( Würde das Wasser durch die Türen die Treppe runter in den Keller laufen würde sie greifen. Da es "nur" durch den Abfluss hoch drückt zählt das nicht als Elementar schaden da es nur ein indirekter schaden durch den Regen ist.
Bei mir ist das mit drin in der Elementar: "Überschemmung und Rückstau"
hmmm als ich bei der Versicherung angefragt habe sagten die mir es wäre nicht mit drin. Werde da nochmal nachfragen.
Habe gerade nochmal nachgeschaut. Schäden durch aufsteigender Grundwasser oder Rückstau der Kanalisation sind nicht mit versichert. :(
Ist der Vermieter dafür haftbar zu machen?
Wofür? Dass bei Starkregen die Wassermassen nicht vom Kanal abgeleitet werden können und nach oben drücken?
G imager761
Es war ja nichtmal starkregen! Nein eher dafür das sich der Kanal in einem desolaten Zustand befindet. Und der Vermieter macht nichts.
Für Schäden an Haushaltgsgeräten im Keller als Teil deiner Mietsache haftet deine Haushaltsversicherung. Bei der Schadensmeldung, die innerhalb dreier Tage erfolgen sollte, sollte die Ursache benannt werden.
Abwasser im Keller ist ein Mangel an der Mietsache, der zu einer Mietminderung berechtigen könnte. Derartige Mängel sollten stets nachweisbar dem Eigentümer schriftlich sofort gemeldet werden. Irgendwann mal dem Hausmeister gesagt ist vor Gericht nicht verwertbar.
Danke für die Antwort. :) Das passiert häufiger wenn es kurzzeitig stärker regnet. Es drückt dann auch wirklich nur aus dem Kanal hoch und kommt nicht von außen rein gelaufen. Wir wohnen abschüssig und der Kanal schafft die Wassermassen die dann von oben kommen einfach nicht mehr. Das passiert etwa einmal im Jahr. Ob das ganze schon mal schriftlich dem Vermieter mitgeteilt wurde weiß ich nicht. Wir haben einen fest abgestellten Hausmeister vor Ort dem das immer mitgeteilt wurde.