Darf der Vermieter das Kautionssparbuch auflösen ohne mich zu informieren?

4 Antworten

Wenn die Abrechnung stimmt und du nicht bezahlst, kann er sich entsprechend bedienen. Stimmt nicht die Abrechnung und er hat sich schon bedient, dann muss er dir die ganze Kaution zzgl. zinsen auszahlen. du musst halt per einschreiben ihm mitteilen, dass du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist und warum. letztendlich entscheidet das gericht, wer recht hat

Erst einmal das Grundsätzliche - Möglichlichkeiten -

Mietkautionssparbuch auflösen - Mietkaution.org

www.mietkaution.org/mietkautionssparbuch/aufloesen/

Du hast die Möglichkeit die NK-Abrechnung zu beanstanden und Einsicht in die jeweiligen Belege zu nehmen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur noch der Rechtsweg.

Wenns richtig eingerichtet worden wäre, dann könnte er sich alleine gar nicht an dem Geld vergreifen....

Und nein, darf er nicht.

Wenns richtig eingerichtet worden wäre, dann könnte er sich alleine gar nicht an dem Geld vergreifen....

Wenn ich als Vermieter separat von meinem Vermögen auf ein Sparbuch anlege ist es richtig eingerichtet.  :-)

Aber dann kann ich darauf auch zugreifen.

@johnnymcmuff

Der FS ist Mieter und hat das K-Buch selbst eingerichtet. Offensichtlich fehlte die Pfändungsabtretungserklärung oder die Bank hat entgegen diesen Bestimmungen gehandelt oder der Vermieter hat Urkundenfälschung begangen.