Vermieter schützt eigene Tochter und Freund die sich nicht an die Hausordnung halten auf Schreiben reagiert er nicht wie kann ich vorgehen?
Hallo Ihr Lieben ! Ich wohne ja gern in meiner Wohnung aber die Tochter vom Vermieter nebst Freund hat wohl Sonderrechte. Machen die Treppenreinigung nicht bzw. schleppend , schließen die Haustür unten nicht ab Abends um 22 Uhr zum Schutze der Bewohner. Waschen Wäsche noch nach 21 Uhr gelegentlich machen sie Heimwerkarbeiten in der Wohnung nach 20 Uhr und die leisesten sind sie auch gerade nicht mit ihrer Musik am tage /nachts machen sie nicht. Habt Ihr Vorschläge wie man es außergerichtlich klären kann ? Reden bringt nicht viel ein Ohr rein anderes Ohr wieder raus.
3 Antworten
Du bist seit 8 Jahren hier Mitglied und genauso lange beschwerst Du Dich über Lärm und Nachbarn, könnte es sein, dass es vielleicht an Dir liegt und nicht an den anderen?
- Haustür muss man nicht abschließen
- Wäsche waschen darf man auch nach 21 Uhr
- Musk machen darf man auch.
Was ist, wenn es keine gibt.
Dann hat der Vermieter einen sehr großen Fehler begangen und neben den gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Ruhezeiten und Mietrecht allgemein, müssen die Mieter sich dann weder an Reinigungspflichten, noch an sonst etwas halten, was irgend jemand meint und nicht bereits im Mietvertrag steht.
So ist es
Eine Hausordnung ist ein freiwilliges Konstrukt unter Bewohnern. Gesetzlich gilt die Nachtzeit und Putzen interessiert das Strafgesetzbuch nicht ; - )
Normalerweise ist eine vernünftige Hausordnung Teil des Mietvertrags und kann von keinem einfach geändert werden. Missachtung ist dagegen immer möglich, kann aber sanktioniert werden.
Durch wen, wenn nicht den Vermieter? Die Polizei macht da gewiss nichts.
Natürlich durch den Vermieter.
Der Satz
Eine Hausordnung ist ein freiwilliges Konstrukt unter Bewohnern.
ist definitiv falsch.
Und was ist daran falsch? Es regelt den Hausfrieden unter den Bewohnern.
Dass sie freiwillig ist. In der Regel sichert man mit Mietvertragsabschluss die Einhaltung einer bestehenden Hausordnung zu und das ist alles andere als freiwillig.
Da stehen aber auch keine sittenwidrigen Verhaltensweisen drin ; - ) Das Thema ist, dass ein mehrfacher Verstoß gegen die Hausordnung dem Vermieter die Möglichkeit zur Kündigung geben kann. In der Fragestellung wird das wohl nicht passieren.
Ich vermute, dass es in dem fraglichen Haus überhaupt keine Hausordnung gibt.
Deshalb auch meine Nachfrage:
Wie viele Parteien wohnen in dem Haus? Wie viele davon sind Verwandte des Vermieters oder sogar er selbst?
Aber leider gab es noch keine Antwort darauf.
Es kommt darauf an, was in der Hausordnung steht, die hoffentlich eine verbindliche Regelung aufgrund des Mietvertrags ist.