Wohnung mit Freund zusammen gemietet, jetzt Trennung?

9 Antworten

Kündigen funktioniert in dem Fall nicht, denn dann müßten beide gemeinsam kündigen. Aber dann wäre auch der Freund raus aus der Wohnung ohne zu wissen, ob er vom Vermieter einen neuen Mietvertrag bekommen würde.

Hier wäre es besser, wenn zwischen deiner Tochter, dem Ex-Freund und dem Vermieter eine gemeinsame Vertragsänderung gemacht wird, also auf der dann alle 3 unterschreiben. In dieser Änderung kann dann deine Tochter aus dem Vertrag entlassen werden. Ihr müsst also jetzt mit dem Vermieter sprechen, ob er mit der Vertragsänderung einverstanden ist und er bereit ist, mit dem Freund allein das Mietverhältnis fortzusetzen.

Sie sollte dem Vorschlag des Vermieters folgen, der mit seiner Haltung erkennen läßt, dass er an einer Fortsetzung des Mietverhältnisses - zum Beispiel über eine Vereinbarung der alle Beteiligten schriftlich zustimmen, mit dem "Freund" alleine, kein Interesse hat.

Dies bedeutet für Ihre Tochter, dass sie gemeinsam mit dem Freund den Mietvertrag fristgerecht kündigen muß.

Stimmt der Freund der Kündigung nicht zu, dann kann sie erfolgreich auf dessen Zustimmung vor Gericht klagen.

Die beiden haben folgende Möglichkeiten:

  1. Sie, ihr Ex und der Vermieter ändern den Mietvertrag, so dass sie aus diesem entlassen wird.
  2. Sie und ihr Ex kündigen den Mietvertrag. Gleichzeitig kann ihr Ex mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen

Einseitig kündigen kann sie den VErtrag nicht. Gemeinsam geschlossene Verträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden. Aber oben genannte Möglichkeiten geben ja Spielraum.

Soll sie jetzt schriftlich kündigen ?

Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man auch nur gemeinsam kündigen - oder gar nicht.

Alle drei (Tochter, der Ex, Vermieter) sollten über einen Änderungsvertrag sprechen.

Telefonisch hat sie schon den Vermieter kontaktiert.

Gut. Und was sagt er dazu?

Sie ist noch nicht mit ihm verheiratet? Ehescheidung wäre mitunter leichter.

Eine Kündigung nützt ihr überhaupt nichts. Sie kann jederzeit ausziehen, aber keiner der anderen, also weder der Vermieter noch der Ex-Freund müssen einer Änderung, Aufhebung oder einer gemeinsamen Kündigung zustimmen.

Wenn Du z. B. bei der Wohnungsanmietung mit gebürgt hast, wird der Vermieter niemals diese für die Haftung wichtige Mieterin aus dem Vertrag lassen.

Folgende Möglichkeiten:

Den Freund bitten und den Vermieter bitten, den Mietvertrag zu ändern.

Will der Vermieter das nicht, den Freund bitten, dass er einer gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags zustimmt und er soll sich dann bemühen, dass er den Mietvertrag allein fortsetzen kann oder mit neuer Flamme.

Hat der Freund Angst, die Wohnung zu verlieren, bleibt nichts anderes übrig, als ihn auf Zustimmung zu verklagen. Das dauert einige Zeit, ist aber dann wirklich der einzige Weg. Strittige Fragen, wie wer bekommt was vom gemeinsamen Inventar, sind sicher dagegen ziemlich zu vernachlässigen.

In jedem Fall sollte Deine Tochter zusehen, dass sie aus dem Mietvertrag so bald wie möglich raus kommt, denn bis dahin haftet sie für alles mit, auch wenn sie nichts mehr nutzt und selbst nichts mehr anstellen kann.