Halle brennt ab - nicht versichert - wer zahlt?

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Dein Freund muss nur bezahlen wenn dieser den Brand "gestiftet"Ansonsten kommt es aber auch noch darauf an wie die Sache (Halle) überlassen würde.War Deinem Freund bekannt, dass die Sache nicht versichert war, könnte dieser, zumindest anteilig, zu Kostenbeteiligung herangezogen werden.

Ich bin i.d.S. nicht mehr auf dem neuesten Wissensstand, aber eigentlich ist eine Gebäude-Brandversicherung seitens des Eigentümers Pflicht. Diese kann aber auf den Mieter/Pächter, der Kosten wegen, übertragen werden.

Manuela115 
Fragesteller
 26.09.2011, 15:33

Danke,das hat mir sehr geholfen,der Meinung war ich nämlich auch .....

jockl  26.09.2011, 15:41
@Manuela115

Danke und büdde büdde, aber die Formulierung, im Nachhinein gesehen. lässt zu wünschen überig, Sorry.

Wenn der Freund den Brand nicht verursacht aht, muss er auch nicht für den Schaden an der Halle zahlen. Und die abgebrannten Autos zahlt jeweils deren Teilkaskoversicherung, für sein Inventar (Werkzeug, Teile etc.) kommt die Feuer-Inhaltsversicherung auf, die er sicher für seine Werkstatt abgeschlossen hatte.

Also: Es haftet der Schädiger. Ist kein Schädiger zu greifen, bleiben die Geschädigten auf Ihrem Schaden sitzen.

Besitzer der Halle war übrigens Dein Freund, nicht der Vermieter (der ist der Eigentümer).

Also: für den Schaden an der Halle haftet nicht der Mieter (es sei denn, dieser war Brandverursacher), sondern der Brandverursacher. Ist dieser nicht greifbar, bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen.

Manuela115 
Fragesteller
 26.09.2011, 15:29

Ja der Eigentümer haftet,also nicht mein Freund. Das wollte ich hören.....

also, nur weil man nicht versichert ist, ist man noch lange nicht enthaftet, lol

wieso zahlt dein Freund, statt einen Anwalt einzuschalten?

die Halle gehört ihm nicht, die Feuerwerkskörper hat nicht er eingelagert, oder doch?

Der, der diese eingelagert hatte, könnte z.B. auch haftbar gemacht werden, ebenso wie der Hersteller der Feuerwerkskörper. Bei beiden ist unerheblich, ob sie versichert sind (in beiden Fällen wäre es eine Haftpflichtversicherung).

Wenn natürlich dein Freund die Feuerwerkskörper eingelagert hat, sieht die Sachlage anders aus. Dann ist er natürlich in Haftung.

Manuela115 
Fragesteller
 26.09.2011, 15:27

Hallo - nein mein Freund hatte mit der Sache nichts zu tun - so wie es scheint,sollte es damals eine dieser "Himmels-Laternen" gewesen sein. Aber einen Schuldigen haben sie nie gefunden......

fraggle16  26.09.2011, 15:34
@Manuela115

hm? also, du meintest, die Feuerwerkskörper wären dort auch eingelagert - also muss man doch wohl wissen, WER sie dort eingelagert hat.

ansonsten - die Schuld kann eigentlich nur ein Gericht klären.

Manuela115 
Fragesteller
 26.09.2011, 15:37
@fraggle16

Nein,nicht eingelagert.....kennst du diese Laternen nicht?? Sind mittlerweile auch verboten,da schon so viel passiert ist! Das sind schwebene Kerzen,die dann auf der Halle gelandet sind. So vermutet es die Polizei - Silvester 2008 waren die Dinger ganz groß im Kommen......

fraggle16  26.09.2011, 15:48
@Manuela115

ah, jetzt versteh ich :-)

also nur Anzeige gegen unbekannt möglich, ok.

gut, dann hätte ich trotzdem gegen den Hallenbesitzer Anzeige erstattet, und mir, wenn er gar nichts zahlen will, einen Anwalt dazugeholt.

ich denke, dass hier schon Chancen gegeben sind, dass der Halleneigentümer zur Mitverantwortung gezogen werden kann.

durch den der brannt entsteht ist.... würde ich jetzt sagen. Ohne versicherung kann es ganz mies und seeeeehr teuer werden.