Wenn man eine Wohnung ohne Küche mietet, und man macht dann eine rein, muss der Vermieter die dann bezahlen; prozentual oder ganz, oder gar nicht?

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Hallo,

solche Vereinbarungen sollte man immer in schriftlicher Form festhalten.

Eine Küche kostet einiges, ein mündlicher "Vertrag" ist nicht beweisbar, wenn er sie dann nicht zahlt, habt ihr keinerlei Belege dafür, dass er eine Zusage über die Bezahlung gemacht hat.

Ihr solltet den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Liebe Grüße

Hallo,

mündliche Verträge sind rechtlich genauso bindend wie schriftliche. Das Problem ist nur, daß solche mündlichen Zusagen schlecht zu beweisen sind. Wenn der Vermieter abstreitet, eine solche Zusage gegeben zu haben und Dein Sohn keine Zeugen herbeibringen kann, ist wahrscheinlich nicht viel zu gewinnen. Es ist wohl am besten, mit dem Vermieter zu reden und sich mit ihm gütlich zu einigen.

Herzliche Grüße,

Willy

Dann wird wohl auch die Miete steigen.

Wenn der Vermieter das gesagt hat, sollte er sich auch daran halten. Bei Verträgen gelten auch mündliche Absprachen, wobei er natürlich im nachhinein abstreiten könnte, diese Äußerung jemals gemacht zu haben. Dann steht dann Wort gegen Wort. Eine seltsame Absprache, eine Kücheneinrichtung kann 1.200,-- Euro, aber genau so gut 5.000,-- Euro kosten, je nachdem von welchem Hersteller der Kühlschrank, der Herd, die Spüle und die Möbel sind. lg Lilo

Wenn Ihr nun eine Küche einbaut, so gehört diese erst mal Deinem Sohn. Zieht er wieder aus, kann er die Küche an den Nachmieter weiterverkaufen oder aber auch mitnehmen. Hier bezahlt der Vermieter natürlich nichts.

Was steht denn im Mietvertrag? Von einer Küche ist nichts erwähnt? Das ist wichtig.

Wenn der Vermeiter aber jetzt die Küche bezahlt, hat der Sohn natürlich keinerlei Ansprüche mehr. Er kann auch nur einen Teil davon bezahlen, den Rest bezahlt dann Dein Sohn.