Vermieter hat alle Bäume im Garten entfernt. Darf er das?

12 Antworten

Bei uns darf man das. Jeder Baum wird einmal alt und zerbrechlich, die Haftung dafür nimmt dem Eigentümer niemand ab. Es wäre natürlich schön, wenn wieder neue Bäumchen angepflanzt würden, das ist aber auch Sache des Eigentümers. Vielleicht scheut der den Pflegeaufwand. Du könntest ihm ja die Gartenpflege anbieten, dann könntest du den Garten wieder verschönern.

Ist es denn dein Garten, oder steht etwas dazu in deinem Mietvertrag?

Hallo,

zu Deiner Frage: es existiert ein extra Schriftstück, in dem die Gartenaufteilung geregelt ist. Dort wurde festgehalten, dass mein Nachbar und meine Wenigkeit für die Instandhaltung bzw. Bearbeitung des Gartens verantwortlich sind.

Liebe Grüße

@Zitrone10108

Das bedeutet nur, daß der Vermieter keinen Gartenbaubetrieb mit der Pflege beauftragen muß, dessen Rechnungen er -laut Betriebskostenordnung - auf die MIeter umlegen könnte.

Daß die Mieter den Garten pflegen, erspart den Mietern Abrechnungskosten. Nichts weiter.

Eigentümer des Gartens ist nach wie vor der Vermieter, und er darf in den Garten eingreifen, wie er es für richtig hält.

Ist der Garten von dir mitgemietet oder nur die Wohnung.

Wenn ihr den Garten mit gemietet habt, muss er euch vorher informieren.

Wenn ihr ihn nur nutzen dürft, kann er damit machen, was er will.

Er ist Eigentümer.

Ohne den Inhalt des Mietvertrages zu kennen, ist es schwer hier eine genaue Aussage zu treffen.

Hallo,

zu Deiner Frage: es existiert ein extra Schriftstück, in dem die Gartenaufteilung geregelt ist. Dort wurde festgehalten, dass mein Nachbar und meine Wenigkeit für die Instandhaltung bzw. Bearbeitung des Gartens verantwortlich sind.

Liebe Grüße

@Zitrone10108

ok, dann hat er euch vorher zu informieren.

@Deepdiver

Zitat: "Wie Sie Herrn ******* mitteilen, haben die Mieter bereits unter sich vereinbart, wer welchen Teil des Gartens bearbeitet bzw. wie die Arbeiten im Wechsel ausgeführt werden." 

Im Anhang dazu befindet sich ein Lageplan des Grundstückes, in dem markiert ist, welcher Mieter für welchen Teil des Gartens eingetragen ist.

@Zitrone10108

Dann gehört der Garten nicht zur Mietsache, d.h. ihr zahlt keine Miete für den Garten?

@Deepdiver

@Deepdiver: Da widerprichst du dir aber gerade selbst. 

Hast Du den Garten zur alleinigen Nutzung mit gemietet?

Wenn nicht geht dich das nichts an.

Hallo,

zu Deiner Frage: es existiert ein extra Schriftstück, in dem die Gartenaufteilung geregelt ist. Dort wurde festgehalten, dass mein Nachbar und meine Wenigkeit für die Instandhaltung bzw. Bearbeitung des Gartens verantwortlich sind.

Liebe Grüße

@Zitrone10108

es existiert ein extra Schriftstück, in dem die Gartenaufteilung geregelt ist.

Wer genau welchen Gartenteil allein nutzen darf oder einfach nur das der Garten von den Mietern mitgenutzt werden darf?

Bitte den exakten Wortlaut wie er in diesem Schriftstück steht.

Dort wurde festgehalten, dass mein Nachbar und meine Wenigkeit für die Instandhaltung bzw. Bearbeitung des Gartens verantwortlich sind.

Also die sog. Gartenpflege. Die steht in vielen Mietverträgen. Ein Anspruch zu alleinigen Nutzung bedeutet das aber nicht.

@anitari

Der Wortlaut ist der folgende:

"gerne hörten wir, dass Sie das von Ihnen bisher bearbeitete Gartenstück auch weiterhin behalten möchten. Wie Sie Herrn ******* mitteilen, haben die Mieter bereits unter sich vereinbart, wer welchen Teil des Gartens bearbeitet bzw. wie die Arbeiten im Wechsel ausgeführt werden." 

Im Anhang dazu befindet sich ein Lageplan des Grundstückes, in dem markiert ist, welcher Mieter für welchen Teil des Gartens eingetragen ist.

@Zitrone10108

Für mich sagt das aus, dass der Garten nicht Teil der Mietsache ist, sondern nur von den entsprechenden Mietern gepflegt wird und genutzt werden darf.

Wenn der Garten zur Mietsache gehört, darf er ihn nicht mal ohne deine Erlaubnis betreten. Kommt also drauf an, was im Mietvertrag steht.