Vermieter hält Vereinbarung nicht ein

6 Antworten

Mietminderung ist hier nicht sofort als Druckmittel möglich. Finde solche Mängel an den Fenstern wie Undichtheit, Verschlüsse defekt, Fenster verzogen, Scheiben defekt, Das teilst du nachweislich dem Vermieter mit und setzt eine Frist der Mängelbehebung , etwa 15.07.2013, dann minderst du die Miete am 3. WT Juli rückwirkend zu dem Tag, an dem Du die Mitteilung an den Vermieter übergeben hast. Taggenaue Minderung ausgehend von der Gesamtmiete bis zum Tag der Mängelbeseitigung. Abhängig von der Masse der Mängel ist eine Mietminderung bis zu 20% denkbar.

Habt ihr diese Vereinbarung zufällig auch schriftlich?

family68 
Fragesteller
 14.06.2013, 20:09

nein leider nicht, aber kommt und vertröstet immer ( es ist übrigens unser Bürgermeister und der Gemeinderat weiß auch darüber Bescheid)

family68 
Fragesteller
 14.06.2013, 20:09

nein leider nicht, aber kommt und vertröstet immer ( es ist übrigens unser Bürgermeister und der Gemeinderat weiß auch darüber Bescheid)

Wenn sie schriftlich vereinbart haben, dass der Vermieter diese Arbeiten auszuführen hat, dann sollte in diesem Schriftstück auch ein Termin dafür stehen. Wenn nicht, können sie höchstens alles von vorne beginnen.

Teilen sie dem Vermieter den Mangel mit und setzen sie ihm dafür eine Frist von 14 Tagen und eine Nachfrist von weiteren 14 Tagen. Nach fruchtlosem verstreichen dieser Fristen führen sie eine Ersatzvornahme durch. Das bedeutet, dass sie eine entsprechende Firma selbst mit den Arbeiten beauftragen und auch bezahlen. Die Kosten dafür rechnen sie dann mit der Miete auf.

Eine Mietminderung können sie dann durchführen, wenn dieser Mangel eine dauerhafte sind wesentliche Minderung ihres Wohnwertes darstellt. Das müssen sie aber beweisen.

Gardienen usw könnt ihr trotzdem anbringen, da das Austauschen der Fenster fast ohne Schmutz und Beschädigungen geht. Wenn die Fenster nicht richtig Dicht sind, schreibt ihn per Einschreiben mit Rückschein an, klemmen die Fenster oder haben sie sonstige Mängel dann ebenso vorgehen. Alles Schriftliche sammeln und aufheben. Sollte der Vermieter nicht reagieren und evtl Mängel da sein, die Miete kürzen oder zum Fach Anwalt. Die Miet Kürzung vorher rechtzeitig Schriftlich ankündigen. Nur wer Schreibt der Bleibt.

Wir finden dies natürlich sehr ungerecht, denn wir zahlen trotz allem immer die gesamte Miete, also wir halten alle Vertragsbedingungen ein, jedoch vom Vermieter eben nicht. Was können wir tun, denn wir sind inzwischen durch den Gesamtzustand der Wohnung ziemlich nervlich am Ende.

Da Ihr es nicht schriftlich habt, solange dem Vermieter auf den Wecker gehen, bis er was macht oder ausziehen.

Oder ihm sagen, dass man es der örtlichen Presse meldet.