Hat Ehefrau Anspruch auf Übernahme der Wohnung, auch wenn sie nicht als Hauptmieter eingetragen ist?

6 Antworten

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Verlangen? Nein. Der Mietvertrag müsste auf dich geschrieben werden. Der Ex muss damit ebenfalls einverstanden sein, er ist der momentane Mieter.

Er ist einverstanden. Habe nur Angst vor einer drohenden Mieterhöhung bei Änderungen im Mietvertrag.

Nein das kannst Du nicht - solange der Mietvertrag von Deinem Mann nicht gekündigt wird, gilt er weiter; es kommt nicht darauf an, ob der Mieter (hier Dein Mann) auch in der Wohnung wohnt.


Wenn der Mietvertrag gekündigt wird, KANN der Vermieter mit Dir einen Mietvertrag abschließen - die Konditionen sind dann Verhandlungssache - der Vermieter kann auch eine höhere Miete als bisher verlangen...

Wenn Ihr Euch einig seid, dann sollte der Mietvertrag nicht gekündigt werden...

Zunächst muss der im Mietvertrag als Mieter eingetragene einverstanden sein. Noch wichtiger, der Vermieter / Eigentümer !!!!

Wir sind uns einig, dass ich in der Wohnung bleibe. Er ist ausgezogen.

@Nina151

Wenn er ausgezogen ist...wo ist dann ein/das Problem? Vermieter muss Dir einen neuen Mietvertrag aushändigen....

Du kannst viel verlangen, ob du es erhältst, steht auf einem anderen Blatt. Warum sollte dich der Vermieter als Hauptmieter übernehmen, zu mal mit den gleichen Konditionen? Wenn du sehr viel Glück hast, kannst du den bestehenden Mietvertrag übernehmen ......aber ein Recht deinerseits besteht nicht. 

Nicht verlangen. Bitten. Vertragspartner ist der Ehemann. Und das bleibt auch so bis zum Widerspruch durch den Ehemann.


Natürlich bitte ich darum  ;-) Aber ich weiß, dass unser Vermieter auf eine Möglichkeit wartet die Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen. Wir sprechen da von beinahe 1/3 mehr Mietzins jeden Monat. 

@Nina151

Das ist Verhandlungssache. Auch die Übernahme des Mietvertrages kann verhandelt werden. Da der Vermieter laut deiner Aussage es kaum erwarten kann, die Miete zu erhöhen, sehe ich schwarz.