Muss der Vermieter eine Markise oder Rollos bezahlen?

12 Antworten

Es kommt drauf an, ob sich Deine Wohnung ständig so aufheizt (Dauerzustand) oder "nur mal" bei extremen Temperaturen. Es gibt dann schon Möglichkeiten: Zu heiße Wohnung kann Grund für Mietminderung sein

Eine unerträglich heiße Wohnung berechtigt in manchen Fällen zur Mietminderung. So konnten Mieter einer Neubauwohnung nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Az. 46 C 108/04) die Miete um 20 Prozent kürzen, da in ihrer Wohnung nachts auch nach mehrstündigem Lüften noch eine Temperatur von über 25 Grad herrschte. Der Vermieter sei zur Nachbesserung des Wärmeschutzes verpflichtet, wenn die geltenden Normen zum Wärmeschutz zur Zeit der Errichtung des Hauses beziehungsweise aus dem Jahr der Sanierung nicht eingehalten wurden.

Auch Gewerbemieter können sich bei sommerlicher Hitze unter Umständen an ihren Vermieter wenden: Das Landgericht Bielefeld urteilte, dass die Temperaturen in Büroräumen 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur liegen müssen und der Vermieter verpflichtet ist, Abhilfe zu schaffen, wenn bei einer Außentemperatur von 32 Grad eine Innentemperatur von mehr als 26 Grad herrscht (Az.: 3 O 411/01). http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/888.html Ein Mieter muss zwar ein Höheres Maß an Wärme in einer Oberetagenwohung akzeptieren, es gibt jedoch auch hier Grenzen. Die baurechtlichen Bestimmungen müssen auf jeden Fall eingehalten werden, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Außerdem liegt auch ein Mangel wegen zu hoher Erwärmung durch Sonnenstrahlen vor, da dadurch der vertragsmäßige Zweck beeinträchtigt wird. Einer von vielen Gründen wäre wenn nach medizinischen Erkenntnissen eine Gesundheitsstörung oder gar eine Gefahr für die Gesundheit hervorgerufen wird.

Das sind Sonderausstattungen, die nicht vom Vermieter zu zahlen sind, Kosten trägt allein der Mieter.

Zu Hohe Temperaturen in der Wohnung stellen nur dann einen Mangel dar, die der VM abzustellen hat, wenn sich um eine qualitativ hochwertige Wohnung handelt, die im Sommer 30° C tagsüber und 25° C nachts in der Wohnung hat (nur als Beispiel AG Hamburg).

Ferner dann, wenn die bei Errichtung baurechtlichen Bestimmungen des Gebäudes nicht eingehalten wurden oder es an der erforderlichen Dämmung der obersten Geschoßdecke fehlt.

Ansonsten muß der Mieter die Temperaturen hinnehmen o. für Abhilfemöglichkeiten auf seine Kosten sorgen (Innenrollos / Klimaanlage)

Er muss es nicht bezahlen aber damit einverstanden sein ( so wie es der vorredner schon sagte(DH)) Versuche ihn zu überreden das er Vorbaurollladen anbringen lässt das vermindert Heizkosten und steigert den wohnkomfort. Sowas ist problemlos nachträglich einzubauen. Danach könnte es aber sein das er mehr miete verlangt berücksichtige das wenn du mit ihm redest und handel irgend was aus.

Also dazu verpflichtet ist der Mieter nicht. Er muss eher noch damit einverstanden sein, dass du sowas anbringst. Aber red einfach mal mit dem Vermieter. Wenn du ihm klar machst, dass das absolut notwendig ist, könnt ihr vielleicht was aushandeln