Was tun wenn Vermieter sich nicht an mündliche Absprache hält - (Hundehaltung)?

4 Antworten

Hallo, ich bin Bundesrechtsanwalt und möchte hierzu ein kleines Statement abgeben.

Grundsätzlich ist der Vermieter dazu berechtigt Hunde zu verbieten, dass geht ganz einfach und erfordert auch keinen näheren auszuführenden Grund.

Das ist so im Gesetzbuch verankert und da lässt sich auch nichts machen, wenn ein Vermieter sagt er möchte keine Hunde dann gilt das.

dazu muss wie gesagt kein Grund vorliegen.

anders ist es nun aber hier da 

1. ein Mündlicher Vertrag zustande gekommen ist

2. ein rechtlicher präzedenzfall vorliegt, nämlich dein erster Hund der schon     genehmigt wurde.

Du hättest hier also sehr gute Rechtsgrundlagen für ein Strafverfahren da die Vermieterin einen Mündlichen Vertrag gebrochen hat.

Außerdem sagtest du,dass im Vertrag steht, dass  Hunde mit Absprache des Vermieters genehmigt werden können.

Sie müsste also vor Gericht begründen, warum der Welpe nicht in die Wohnung darf.

aennsz 
Fragesteller
 28.10.2017, 21:39

Hallo, danke! Den Vertrag komplett als nichtig zu erklären, ginge nicht? Denn die 3 Monate Kündigungsfrist, wenn ich dort nicht leben möchte, möchte ich echt gerne umgehen. Es war einfach anders abgesprochen und unter diesen Umständen hätte ich nie unterschrieben. 

Also ist es generell so, dass Hunde grundlos verboten werden können (dachte es gibt seit 2016 die Regel, dass man das NICHT mehr grundlos darf?), aber in meinem Fall nicht, weil im Mietvertrag festgehalten ist, dass es nach Vereinbarung geht?

Stanson  28.10.2017, 21:47
@aennsz

Momentan ist die Situation recht umstritten mit Hunden, ja oder nein.

aber letzendlich ist das auch nicht der Punkt, denn wichtig ist, dass dein Mietvertrag nur auf der Verhandlungsbasis zu stande gekommen ist, das die Hunde dort einziehen dürfen.

Also ja den Vertrag als nichtig zu erkennen, wer vor einem Gericht ebenfalls möglich.

Lotta1965  29.10.2017, 00:10
@Stanson

Also ja den Vertrag als nichtig zu erkennen, wer vor einem Gericht ebenfalls möglich.

Selten so einen Scheiß gelesen........und wär schreibt man übrigens mit ä........

Guekeller  28.10.2017, 21:46

Was redet da der Bundesrechtsanwalt von Strafrecht? So ein Humbug.

Stanson  28.10.2017, 21:47
@Guekeller

möchtest du deine Aussage konkretisieren ??

Guekeller  28.10.2017, 21:51
@Stanson

Nein. Du hast keine Ahnung von der Materie. 

Stanson  28.10.2017, 21:52
@Guekeller

Stellst du so in den Raum weil du anderer Meinung bist oder einfach nur sinnlose Kommentare hinzufügen möchtest ?

aennsz 
Fragesteller
 28.10.2017, 21:55
@Guekeller

Dann gib du doch eine Antwort...

Guekeller  28.10.2017, 22:02
@aennsz

Kannst Du irgendwie beweisen, dass Du diese Zusage des Vermieters zur Haltung eines zweiten Hundes hast? Zeugen? Wenn nicht, gilt die Schriftform des Mietvertrags. Du kannst den Mietvertrag fristgerecht zum 31.1.2018 kündigen.

Stanson  28.10.2017, 22:07
@Guekeller

Die Schriftform des Vertrages wiederlegt nur das es auf Absprache mit der Vermieterin eine Erlaubnis oder ein Verbot bezüglich auf die Hunde geben könnte.

daher kann dieser Zusatzteil des Vertrags Mündlich besprochen werden, aber wie Guekeller bereits erwähnte, bräuchte man dafür Zeugen....deswegen sowas immer nur mit Unterschrift besiegeln, immerhin war ja das die wichtigste Vorrausetzung um einzuziehen. 

Guekeller  28.10.2017, 22:15
@Stanson

Leider auch nicht ganz richtig. Die von beiden Seiten verbindliche Erklärung zur Haltung eines Hundes hat natürlich Gültigkeit. Der Vermieter untersagt den zweiten Hund und liefert dafür eine Begründung. Damit hat der Vermieter formal alles richtig gemacht.  Ob die Begründung inhaltlich ihre Berechtigung hat, ist eine andere Sache und müsste zur Not richterlich geklärt werden. Mein Rat: Hund abschaffen, selber bellen ;-).

Stanson  28.10.2017, 22:22
@Guekeller

lies doch bitte erstmal richtig, nichts anderes sagte ich ;D

ich sagte nicht, dass der Vertrag rechtswiedrig ist, sondern nur das er es hätte schriftlich vereinbaren hätte sollen wenn er da einziehen wolle ;) 

wenn nur noch Gegenwind von deiner Seite aus kommt mit nicht beständigen Argumenten, dann lass uns das doch jetzt abschließen und er klärt das einfach mit seinem Anwalt, den ich persönlich hinzuziehen würde....

Guekeller  28.10.2017, 22:29
@Stanson

Du suggerierst, der Fragesteller hätte eine Chance, mit dem zweiten Hund durchzukommen. Er wird damit bitterlich auf die Nase fallen. Davor sollte man ihn bewahren.

Stanson  28.10.2017, 22:33
@Guekeller

ich sage nicht das er zu Hundertprozent mit dem Hund durchkommt, jedoch sollte er den Vertrag als Nichtig erklären lassen um dort nicht einziehen zu müssen oder die Wohnung bezahlen muss...

Guekeller  28.10.2017, 22:45
@Stanson

Einen Mietvertrag kann man nicht für nichtig erklären. 

Lotta1965  29.10.2017, 00:14
@Stanson

ich sagte nicht, dass der Vertrag rechtswiedrig ist

rechtswidrig - ohne e..........der hat nicht nur keine Ahnung vom Mietrecht, sondern auch keine Ahnung von Rechtschreibung.....als Anwalt? 

Renick  28.10.2017, 21:55

Du und Bundesrechtsanwalt? Dass ich nicht lache...

Du würdest dann einige Gerichtsurteile kennen, die es zu dem Thema gibt. Allem Voran schon mal BGH Urteil von 20.3.2013, VIII ZR 168/12, und einige mehr. Hundehaltung muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden, also aus sachlichem Grund. Ein generelles Verbot ist unwirksam.

Stanson  28.10.2017, 21:57
@Renick

das wer bei Tieren wie zum Beispiel Katzen der Fall, denn diese Tiere verursachen deutlich wenige lärm.

Um also also Katze zu verbieten benötigt man eine Sachlich ausgeführten und gut erkennbaren Grund.

Renick  28.10.2017, 22:08
@Stanson

Lies erst mal die Urteile zum Thema bevor du hier weiter Unsinn verbreitest. Dann wirst du selber sehen, dass es sich ganz genauso auch auf Hunde bezieht. Nur allein die Tatsache, dass der Hund vielleicht theoretisch andere durch Bellen stören könnte, reicht nicht aus als Argument.

Stanson  28.10.2017, 22:10
@Renick

Tatsächlich reicht als Begründung des Vermieters die Störung des Hundes aus um das halten von Hunden zu verbieten.

Mir sind zwar prezedenzfälle bekannt, aber im allgemeinen ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet ein Risiko für sein Geschäft einzugehen.

aennsz 
Fragesteller
 28.10.2017, 22:16
@Stanson

Das ist nicht seine Praxis und er vermietet diese auch nicht. Die Wohnung liegt einfach nur darüber.

Renick  28.10.2017, 22:18
@Stanson

Dann kannst du deine Aussage ja sicherlich auch mit Urteilen oder anderen Referenzen belegen! Andernfalls ist das was du schreibst nichts als heiße Luft.

Stanson  28.10.2017, 22:20
@aennsz

mit Geschäft meine ich die Wohnung des Vermieters, denn daraus zieht er ja letzendlich seinen Gewinn, wenn ihm dort leute ausziehen anhand der Lärmbelästigung, dann macht er Verluste.

Aber da deine Hunde ja leise zu sein scheinen, so von dir richtig Argumentiert, muss das intern geprüft werden und darf nicht einfach verboten werden.

aennsz 
Fragesteller
 28.10.2017, 22:32
@Stanson

Ich habe keine Nachbarn... die einzige, die ausziehen kann, bin ich 

Stanson  28.10.2017, 22:34
@aennsz

also keine mehrstöckige Mietwohnung ?

nur deine in einem Gebäudekomplex ?

aennsz 
Fragesteller
 28.10.2017, 22:40
@Stanson

Unten Arzt, oben ich, links und rechts nix

Stanson  28.10.2017, 22:44
@aennsz

Dann spricht rechtlich nichts gegen Hunde, die Arztpraxis steht nicht im Bezug mit deiner Wohnung, sie müsste selber Beschwerde wegen den Hunden einreichen, bei einer Formellen Beschwerde gegen die Hunde bei dem Vermieter könnte die Vermieterin dann weiter gegen die Hunde vorgehen.....

sieht gut für dich aus momentan, bespreche es doch mal in einem Jura Forum oder mit einem Anwalt notfalls.

Lotta1965  29.10.2017, 00:04
@Renick

Heiße Luft?  Das hast du aber nett umschrieben. :-) Ich hätte es  kompletten Blödsinn genannt.

Lotta1965  29.10.2017, 00:18
@Stanson

@Stanson: Hör doch einfach auf, dich weiter zum Löffel zu machen. Du bist kein Anwalt.

das wer bei Tieren

Das wär......

Lotta1965  29.10.2017, 00:30
@Stanson

Mir sind zwar prezedenzfälle

Es heißt Präzedenzfälle.......sollte man als Anwalt wissen.

Lotta1965  28.10.2017, 23:59

Bundesrechtsanwalt, ja? Du hast ja nicht die leiseste Ahnung vom Mietrecht! Zumindest nicht vom deutschen Mietrecht.


Das ist so im Gesetzbuch verankert und da lässt sich auch nichts machen, wenn ein Vermieter sagt er möchte keine Hunde dann gilt das.

Wo steht das? Bitte mit §. 

imager761  29.10.2017, 09:17
@Lotta1965

Auch in D darf ich selbstverständlich Katzen- und Hundehaltung individualvertraglich verhandeln, besprechen und schriflich vereinbaren und damit

"Der M erkennt ausdrücklich an, dass er in einem ein katzen- und hundfreiem Haus mietet. Diese Regelung ist allen Mieterparteien vertraglich zugesichert und von jedem Miter einzuhalten."

Stanson  29.10.2017, 09:22
@Lotta1965

die nützliche Suchplattform "Google" hilft dir dort sehr gerne weiter, im Gegensatz zu mir, hab da deutlich besseres zu tun, als 14 Jährigen zu erklären, warum ich nicht mit Fachbegriffen und Paragraphen um mich schmeißen möchte und meinen Text noch unverständlicher mache als er ohne hin schon ist....

Stanson  29.10.2017, 09:24
@imager761

ja, jedoch gibt der Mieter hier nur zu verstehen, dass es bezüglich auf Haustieren, insbesondere Hunde, eine Mündliche Absprache erfordert.

imager761  29.10.2017, 08:57

Schweizer Recht findet hier keine Anwendung.

In Deutschland braucht seit höchstrichterlichem Entscheid jedwede Haltung von Hund oder Katze der voherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Und einer nachvollziehbaren Begründung, wenn sie verweigert wird.

Demnach darf man hierzulande eben keine Hundehaltung pauschal verbieten, darf sich aber nur Interessenten aussuchen, die keinen mitbringen oder anschaffen wollen, darf aber eben auch nicht ungefragt einen, gar mehrer Hunde halten, selbst wenn dieses Hundehaltungsverbot unwirksam i. S. d. § 307 BGB geregelt wäre.

Und auch in der Schweiz muss derjenige, der einen Forderungsanspruch erhebt, beweisen, dass es diesen Anspruch gibt. Mündliche Aussagen, die bestritten werden, sind in der Beweiswürdigung des Vorsitzenden wenig wert.

Zumal dann, wenn erkennbar Schriftform über die Regeln eines Mietverhältnisses vereinbart und eingehalten wurde, aber ausgrerechnet diese wesentliche Bedigungung für den Interessenten für seinen Mietvertragschluss mündlich vereinbart worden sein soll.

Kaum ein Vertrag, der mir bekannt ist, verzichtet aus diesem gutem Grund auf die Feststellung "Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen" bzw. "... bedürfen der Schrtiftform".

G imager761

Zunächst ist jede Haltung eines Hundes vorab anzufragen und zu genehmigen. Selbst wenn das Tier stribt und ersetzt werden soll, muss man das vorher klären..

Das man sich die Zustimmung schrfitlich geben lässt, um sie im Erstfall (Vermieterwechsel) beweisen zu können, versteht sich wohl von selbst. Du würdest ja auch keine Kaution ohne Quittung leisten, oder?

Mir ist völlig unverständlich, wie man seinen Mietvertrag einserseits gründlich liest, sich aber auf der anderen Seite diese wesentliche Bedigung und getroffene Vereinbarung der Hundehaltung für die Anmietung dann nicht gleichermaßen schrifltich zusichern liess.

Selbst dann muss die VM keinen weiteren Welpen zusätzlich genehmigen, sie könnte derzeit sogar Abschaffung aller Hunde beanspruchen, weil es der notwendigen Genehmigung fehlt.

Und Genehmigungen sind jederzeit widerruflich erteilt :-O

Wie löst du das Problem? Entweder stellt du schriftlich Antrag auf Haltung deines Labbis und des Welpen und wartest auf den Bescheid.

Formulierungen gibt es im Netz jede Menge; ich rate zu denen, die alle Unterschriften der Mieter im Hause vorsehen, die dem zustimmen und deine Pflichten als verantwortungsvollen Hundehalter zusichern.

Gälte der nur für den Labbi, müsstest du nur den Welpen abgeben.

Es steht dir frei, deinen Mietvertrag ordentlich zum frühstmöglichen Termin, ohne Vereinbarung eines Kündigunsgverzichts zum 31.01.2018, zu kündigen und die Hunde bis dahin anderweitig unterzubringen.

Ein Rücktrittsrecht dürfte nicht explizit vereinbart sein und ein solches gibt es daher nicht und fristlose Kündigung scheidet aus, da es keinen wichtigen Grund gibt, bei der der vertragsgemäße Gebrauch (Wohnen) der Mietsache entzogen wäre.

Viel Erfolg :-O

G imager761


aennsz 
Fragesteller
 29.10.2017, 08:38

Wie bereits erwähnt, kenne ich die Frau seit 3 Jahren und habe gedacht, man kenne sich und bräuchte nichts Schriftliches machen. Wer rechnet damit, dass sie aus heiterem Himmel ihre Erlaubnis zurück zieht? Ja, dumm von mir, ist aber halt so.

Ich habe einen Dackelmix, der erlaubt war und der Welpe ist ein Labrador. Wie erwähnt möchte sie keinen großen Hund in der Wohnung, wovon nie die Rede war. Zumal ich ja damit rechnen muss, dass sie meinen Dackel bei nächster Gelegenheit auch rauswirft, wenn ich nichts schriftlich habe. Es geht mir lediglich darum, wie ich die Wohnung loswerde, nicht wie ich mit beiden Hunden einziehen kann. Das ist nicht mehr erwünscht.


Ich habe heute die Übergabe und gebe direkt meine fristgerechte Kündigung ab :-) danke.


Vorab: Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten. Selbstverständlich kannst du ihn fristgemäß kündigen, sofern kein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde und es sich nicht um einen rechtswirksam befristeten Mietvertrag handelt.

Beim durchgehen des Vertrages hat meine Vermieterin mir gesagt, dass ich gern einen zweiten Hund anschaffen darf,

Bist du dir sicher, dass du da nicht was falsch verstanden hast? Eine mündliche Zusage ist zwar bindend, jedoch dürfte es dir schwer fallen, das nachzuweisen.

Nun habe ich mir einen Welpen gekauft und ihr das gestern mitgeteilt

Das hättest du besser vor der Anschaffung machen sollen und dir schriftlich die Zustimmung geben lassen. So dürfte schwierig werden, diese erste Aussage der Vermieterin nachzuweisen.

bin ich der Meinung, dass mir so einfach ohne vernünftige Gründe kein Hund verboten werden kann.

Deine Vermieterin hat ihr Verbot bereits begründet. Ob das nun in deinen Augen unsinnig ist, ist irrelevant. Zumal erfahrungsgemäß leider jegliche Begründung eines Vermieters zum Hundehaltungsverbot in den Augen der Hundehalter unsinnig ist.

Einen Rechtsanwalt kannst du dir sparen.

1. Hat die Vermieterin bereits einen Hund erlaubt.

2. Kannst du nicht nachweisen, dass die Vermieterin bereits mündlich einen zweiten Hund erlaubt hat. Demnach hast du dir den zweiten Hund ohne Zustimmung angeschafft. Jetzt braucht sie keine plausible Begründung mehr, weil du gegen den Vertrag verstoßen hast.

Bedenke bitte bei allem, was du jetzt tust, die Vermieterin auch die Genehmigung für den ersten Hund mit einer plausiblen Begründung zurücknehmen kann.

aennsz 
Fragesteller
 29.10.2017, 00:17

Ich kenne die Frau, weil sie ihren Hund regelmäßig in meine Obhut gibt. Wir haben sehr ausführlich darüber gesprochen, dass ich einen zweiten Hund anschaffen will. Wieso soll ich dann vorher erneut fragen? Ja, wäre wohl sinnig gewesen, es schriftlich festzuhalten, aber ich dachte eben, man kennt sich. Naiv, ja. Falsch verstanden habe ich da aber absolut nichts. Das war ein wichtiges Kriterium, da hör ich nicht halbherzig zu.

Und doch, ob Gründe vernünftig sind, kann vor Gericht entschieden werden und etliche Gerichtsurteile zeigen, dass der bloße Verdacht, ein Hund könnte bellen, nicht ausreicht. 

Die Erlaubnis für meinen Ersthund kann sie auch nicht mal eben so zurückholen, nur weil sie grad stinkig mit mir ist. Plausible Gründe sind ja keine da. Abgesehen davon werde ich ja auch nicht einziehen. Es ging mir nur darum, wie ich wegen ihrer Nichteinhaltung aus dem Vertrag komme. Ohne Hunde ziehe ich nirgends hin.

Ich habe außerdem gegen keinen Vertrag verstoßen. Ich wohne dort noch nicht, kann mir bis dahin also Hunde anschaffen wie ich lustig bin. 

Trotzdem danke.

Lotta1965  29.10.2017, 00:27
@aennsz

Versteh mich bitte nicht falsch. Die Vermieterin braucht jetzt keine Begründung mehr für ihr Verbot  zur Haltung des zweiten Hundes. Sie wird sagen, du hast gegen den Vertrag verstoßen, weil du keine Genehmigung für den zweiten Hund eingeholt hast.  Das sie die bereits mündlich gegeben hat, kannst du nicht nachweisen. Das ist der Knackpunkt, der der Vermieterin in die Karten spielt.

dass der bloße Verdacht, ein Hund könnte bellen, nicht ausreicht. 

Natürlich reicht das nicht aus. Weil er es auch wohl tun wird, es liegt in seiner Natur. Was ja nicht sonderlich schlimm ist, wenn er sich nicht grad aufführt wie ein Yorkie wenns klingelt.

aennsz 
Fragesteller
 29.10.2017, 08:42
@Lotta1965

Ich habe und werde den Welpen nicht mit in die Wohnung nehmen, und einen Hund zu besitzen ist ja noch kein Vertragsbruch. Solang er nicht in der Wohnung gehalten wird.

Aber verstehe schon, was du meinst. Habe die Kündigung geschrieben und werd sie heute abgeben. Nächstes Mal bin ich klüger..

Du solltest zuerst nochmal mit dem Vermieter das Gespräch suchen und ihn um eine Erläuterung bitten. Es ist erstens nicht nachvollziehbar, warum er seine Genehmigung zum 2. Hund zurück zieht, die bereits gegeben war. Und es ist zweitens auch unverständlich, warum sich jemand in der Praxis durch einen Welpen gestört fühlen könnte, aber durch einen erwachsenen Hund nicht. Die Information solltest du zuerst mal einholen, wie es das meint.

Guekeller  28.10.2017, 22:33

Das ist zumindest mal ein pragmatischer Lösungsansatz.