Vermieter beschuldigt und beleidigt mich. Was kann ich tun?

5 Antworten

Verweise auf Dein Alibi, entschuldige Dich für Deinen "Tanz" bei der Mieterin. Lade sie zu einer Tasse Kaffee ein, um in Ruhe die Sache aus der Welt zu räumen. (Geht sie nicht darauf ein, hast Du es wenigstens versucht.)

Verweise auch Deinen Vermieter in einem kurzen Brief auf Dein Alibi und fordere ihn auf, sich für sein unangemessenes Verhalten und seine falsche Verdächtigung zu entschuldigen.

Zum einen muss ich hier mal sagen, wenn jemand nach 8 Uhr morgens in seiner Wohnung renoviert ,muss man das hinnehmen. Da Dir keiner geöffnet hat, war ja wohl auch kein Lärm da, der Dich hätte stören können.

Diese Sachbeschädigungen und das Entwenden von Wäsche muss Dir erstmal einer beweisen. Nur weil Du da Krach geschlagen hast, heißt das noch lange nicht, dass Du das Eigentum anderer beschädigst oder entwendest.

Was hat die Polizei denn gemacht?

Du hast einen Mietvertrag, in dem die Hausordnung inkludiert ist, oder fehlt hier eine Hausordnung? In der HO sind Ruhezeiten  verbindlich geregelt, die für alle Mieter gelten. Wenn jemand den Hausfrieden stört, dann den Vermieter kontaktieren und Ruhe aufgrund der HO verlangen. Die Störung wird beweisbar fortgesetzt > Mietminderung vornehmen, aber nur zeitbezogen möglich!

Die Ausraster des Vermieters sind nicht hinnehmbar. Sofort mit Anschreiben den V. zur Entschuldigung auffordern > keine Entschuldigung > Anzeige wegen falscher Anschuldigung. Alle Schreiben durch Einwurfeinschreiben zustellen lassen.

Du hast Zeugen, die bestätigen können, dass du zur Tatzeit garnicht in der Nähe warst. Besorg dir die Zeugenaussagen, bzw die Personalien der Zeugen. Dir sollte eig. nichts passieren dürfen.

TheLittleKid  12.01.2017, 08:55

Wenn das ein Freund von ihr ist gilt die Aussage nicht wirklich

Halbammi  12.01.2017, 08:56
@TheLittleKid

die gilt genau so lange, bis man das Gegenteil bewiesen hat.

DesbaTop  12.01.2017, 09:02
@TheLittleKid

Selbstverständlich gilt die Aussage. Warum sollte die vor Gericht nicht gelten?!

bwhoch2  13.01.2017, 09:25
@TheLittleKid

Man geht im Allgemeinen davon aus, dass ein Freund nicht in einer familiären Drucksituation ggf. falsch aussagt, sondern lieber richtig aussagt, um sich nicht ggf. selbst strafbar zu machen. Die Aussage gilt als Alibi. Ich bin auch ziemlich sicher, dass die Polizei das so erfragen wird, dass sie am Ende keine Zweifel an der Wahrheit haben wird.

Auch wenn du deinen freien Tag geniessen wolltest, durfte die Nachbarin ihren damit verbringen, ihre Wohnung zu renovieren und zu dekorieren. Hämmern, Möbelrücken, Teppich verlegen, alles zulässig und hinzunehmen :-O

Nur während der gesetzl. Mittagsruhe und von 22-6 Uhr wäre aus der Wohnung dringender Lärm zu vermeiden gewesen.

Was die Anschuldigungen betrifft: Da bennent man sein Alibi und gut ist.

Was deine Umzugspläne anbelangt: Gute Idee, in der Mietergemeinschaft und bei deinem VM kommst du eher auf keinen grünen Zweig mehr.

G imager761

Gerhart  13.01.2017, 13:08

Die gesetzliche Mittagsruhe ist nicht mehr gesetzlich, könnte aber in der Hausordnung noch Bestand haben.

imager761  13.01.2017, 21:52
@Gerhart

Mittagsruhezeiten sind allenfalls nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt.
Frage mal bei deiner Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt nach den Ruhezeiten, die für dein Wohngebiet gelten.

In der Fragestellung ist allerdings nur Lärm, der aus der Wohnung dringt relevant; und der dürfte auch ohne mietvertragliche Regelung oder Hausordnung aus Fürsorgepflicht und Erhalt des Mieterfriedens als allgemeine Rücksichtnahme vom VM eingefordert werden: Private Renovierung hat eben so stattzufinden, dass die Mietergemeinschaft nicht mehr als nötig belästigt wird.