Verlustvortrag nach §10d Abs 4 EStG mit Kryptogewinnen verrechnen?
Ich habe einen Verlustvortrag nach § 10d Abs 4 EStG. Kann ich diesen verrechnen mit Gewinnen aus Kryptowährungen, die noch der gesetzlichen Steuerfrist (1 Jahr) unterliegen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Wirtschaft und Finanzen
Verlustvorträge werden nicht von den Einnahmen, sondern vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#Rechenschema
DerAndyausNRW
30.09.2021, 11:36
Fragesteller
Vielen Dank, ich wurschtel mich mal durch!