Mining ohne Gewerbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erstmal sehe ich da kein "Gewerbe", zumindest wenn es nicht als regelmäßige Erwerbstätigkeit ausgelegt ist.

Und da geht es doch bei BTC schon los. Der Gesetzgeber verwendet nämlich an einigen Stellen nicht den Begriff "gewerblich", sondern "gewerbsmäßig". Der Unterschied zwischen beidem ist, dass letzgenannter Begriff vor allem dann lt. Rechtsprechung greift, wenn gleichartiges wiederholt getan wird. "Gewerbsmäßig" stellt dabei noch nichtmal auf realen Gewinn ab.

Aber ist Erlösgewinnung durch selbst geschüfte BTC überhaupt "gewerbsmäßig"? Klar, der Vorgang läuft dauerhaft, weil Dein Blech lange dafür rechnen muss. Aber die Zahl der Verkaufsvorgänge dürfte verschwindend gering sein. Schließlich dauert es elend lange, bis man ein BTC zusammen hat. Ergebnis: geringe Transaktionszahl. Und ob die noch als "gewerbsmäßig" anzusehen ist, würde ich erstmal für fragwürdig halten.

Die nächste Frage aus meiner Sicht wäre, ab wann eine Einkommensteuerpflicht (und damit die Notwendigkeit, den ganzen Kram überhaupt ggü. Finanzamt angeben zu müssen) überhaupt entsteht. Meines Erachtens erst in dem Moment, wo die rein virtuellen BTC in reale Währung umgetauscht werden und/oder auf einem deutschen Konto (oder in bar im Portemonnaie) landen.

Bedeutet andersrum: solange der geschöpfte Wert erstmal nur in BTC in privaten Wallets (also nicht bei einer Bank verwaltet o. ä.) vorliegt, ist das Finanzamt außen vor. Werden die BTC in reale Währung umgemünzt, ist die Frage, ob das Geld überhaupt in DE ankommt dabei, oder erstmal auf irgendeinem Auslandskonto. Im Falle Auslandskonto würde ich auch in DE noch keinen steuerpflichtigen Gewinn sehen. Allerdings könnten dann u. U. im Ausland Betriebssteuern anfallen.

Es könnte insofern sinnvoll sein, die Gewinne erstmal gar nicht nach Deutschland zu holen, sondern in einem Land mit niedriger Unternehmenssteuer irgendeine Ltd. o. ä. zu gründen und darin die Erlöse zu sammeln. Und dann ggf. Ausschüttung nicht als "Geschäftsführer-Gehalt" vorzunehmen, sondern als Dividende auf die Gesellschaft. Das geht in einigen Ländern, wird dann dort günstiger besteuert, und auch in Deutschland greift dann nicht die EkSt, sondern "nur" die 25-%ige Abgeltungssteuer. Das kann bei Gutverdienern Geld sparen.

Aber über solche Tricks solltest Du im Zweifelsfall mit einem Steuerberater reden.

Mal ehrlich - so viel Schwachsinn bzw. Halbwissen habe ich selten gelesen. Was meinst Du, weshalb die deutsche Steuerfahndung so scharf auf Schweizer Bankkontodaten ist - weil der Gewinn der deutschen Inhaber in Deutschland steuerfrei ist? Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die ... halten.

@Bakaroo1976

Moment. Die Frage ist primär, wem das Konto nun eigentlich gehört. Wenn ich z. B. in UK eine Ltd. gründe, und diese Ltd. führt das Mining durch und thesauriert die Gewinne, anstatt sie auszuschütten, dann bin ich als Privatperson erstmal außen vor.

Erst dann, wenn die Ltd. ausschüttet (sei es via "Gehalt" oder via "Dividende"), entsteht für mich als natürliche Person auch eine Steuerpflicht. Vorher (also zum Zeitpunkt "Ltd hat das Geld") fallen nur im jeweiligen Land die Unternehmenssteuern für die Ltd. an. Aber keine Privatsteuern in Deutschland.

Man muss halt genau aufpassen, wie man sowas ausgestaltet, damit es rechtlich korrekt ist. Und zwar sowohl hier wie auch im involvierten weiteren Land.

@dan030

Und wo bitte ist diese Ltd. tätig? Doch wohl in Deutschland. Damit ist die Ltd. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

@dan030

Nur mal interessehalber: Wieviele KapGes mit ausländischer Rechtsform betreust Du so beruflich?

@Bakaroo1976

Wo die Ltd. tatsächlich tätig ist, sieht erstmal niemand. Man sieht nur, wo sie gegründet wurde und registriert ist. Ein Briefkasten in Irland, eine e-Residency in Estland o. ä. kann man als "Blackbox" aufziehen.

Die Rechner, auf denen das Mining läuft, können ja ruhig in Deutschland stehen. Die auswärtige Ltd. kann sich ja weltweiter Serverkapazitäten bedienen, ohne dass daraus sofort eine Steuerpflicht im jeweiligen "Server-Land" entstehen würde.

Umgekehrt ist's doch genauso: wenn ich als deutscher Unternehmer einen Server in Amiland anbiete, werde ich deswegen auch noch nicht in Amiland steuerpflichtig, sondern das ganze läuft weiterhin über meine deutsche Buchhaltung und hier in die Steuerpflicht.

@Bakaroo1976

Ich bin branchenmäßig in einem anderen Feld tätig, habe mir aber durchaus intensiv die diversen vorhanden Schlupflöcher angeschaut.

Und gerade bei so "voll-virtuellen Konstrukten" gibt es da etliche.

@dan030

Dann werd doch mal konkret. So "voll-virtuelle Konstruktionen" interssieren mich brennend.

@dan030

Du gibst hier also ganz offiziell Anleitungen zu Straftaten, interessant.

@Bakaroo1976

Nö, ich empfehle ausdrücklich, die Details mit einem Steuerberater zu besprechen. Weil es eben um einen schmalen Grat zwischen legalem und strafbarem Handeln gibt.

@Bakaroo1976

Spiel' das Ganze doch einfach mal im Kopf durch:

Gründung einer Kapitalgesellschaft in einem anderen Land. Geht z. B. in UK ab 100 EUR Einlage. Damit entsteht eine Körperschaft im Ausland. Es gibt dann also eine zweite Rechtsperson, die erstmal auf eigene Rechnung wirtschaftet und weitgehend entkoppelt ist von der natürlichen Person.

Diese Kapitalgesellschaft schafft Hardware an und betreibt "irgendwas" da drauf. Die Kapitalgesellschaft kann sich dabei Serverkapazitätetn auf dem Weltmarkt bedienen. Die Technik läuft von allein. D. h. einen regelmäßig teuer zu bezahlenden Geschäftsführer braucht es nicht. Je nach Land braucht man allerdings einen Bevollmächtigten für die Gesellschaft im Ausland. Kann man sich als Dienstleistung einkaufen (was legal ist).

Die Kapitalgesellschaft verkauft irgendwann BTC. Die Erlöse landen auf dem ausländischen Konto. Und bleiben da erstmal stehen.

Jetzt kommt das Jahresende, und es sind steuerliche Abschlüsse zu machen. "Hier wie da".

Was passiert? Kapitalgesellschaft hat (hoffentlich, nach Abzug der Betriebskosten) Gewinn gemacht. Der ist nicht ausgeschüttet worden. Also wird er als Gewinn im jeweiligen Land versteuert. Die Steuer zahlt die Kapitalgesellschaft.

Natürliche Person als 100-%-Besitzer der Kapitalgesellschaft hat kein Geld gesehen. Weder auf einem inländischen nocht auf einem ausländischen Konto. Entsprechend: keine unmittelbare Steuerpflicht für die EkSt. Je nach Land kann allerdings der Progressionsvorbehalt in die Höhe schnellen durch den angestiegenen Beteiligungswert.

So, irgendwann will man an das Geld ran. Da gibt es z. B. im Falle der UK-Ltd. zwei Möglichkeiten: man zahlt sich ein Gehalt aus, oder man schüttet Dividende aus.

Gehalt ist klar EkSt-pflichtig. Und wenn Inhaber in DE sitzt (bzw. mehr als die Hälfte des Jahres hier lebt), dann fällt das natürlich unter die deutsche EkSt (+ SolZ + ggf. KiSt).

Nehmen wir an, es wird Dividende ausgezahlt. Dann kann die im Falle einiger(!) Länder über die günstigere Abgeltungssteuer in DE besteuert werden. Problem in diesem Szenario eher: ausländische Steuerbehörden werden misstrauisch, wenn nur Dividenden, aber keine Gehälter gezahlt werden. D. h. man müsste dann eine Misch-Ausschüttung fahren.

Spart man aber langfristig in die Zukunft an, und lässt man das Geld in der Körperschaft so lange wie möglich drin, kann man deutsche Steuerlasten auch in die Zukunft aufschieben. Das kann allein unter Inflationsgesichtspunkten interessant sein, wenn die Körperschaft die Möglichkeit hat, die Gelder zu einem Zinssatz am Markt anzulegen, der höher ist als die Inflationsrate. Denn dann kann man ja noch unversteuertes Geld am "Realmarkt" anlegen, also mit höheren Einsätzen mehr Zinsen erzielen.

@Bakaroo1976

Übrigens: noch als Nachtrag: In vereinfachter Form könnte man sowas sogar als rein innerdeutsche Konstruktion gestalten. Es reicht schon, hier eine GmbH oder haftungsbeschränkte UG zu gründen. Und die dann entsprechend nicht oder nur zeitversetzt ausschütten zu lassen. Allerdings sind die Betriebskosten und Verwaltungsaufwände in Deutschland für sowas vermutlich zu hoch.

Dennoch, Kochrezept in Deutschland wäre analog:

Kapitalgesellschaft gründen, die den Betrieb organisieren lassen, kein Gf.-Gehalt oder sogar Vertrag, dass Stundung der Gehälter vereinbart wird. Könnte z. B. für eine Person interessant sein, die aktuell noch hohe Gehälter aus normaler Angestelltentätigkeit bezieht (also hohem EkSt-Grenzsatz unterliegt), aber z. B. in wenigen Jahren in Ruhestand geht.

Dann würde man einfach die auf den Gf. anfallenden Gehälter in der GmbH thesaurieren, dafür nur Körperschaftssteuer zahlen, und später ausschütten und das in einer Dimension, die für die Privatperson auf Ebene EkSt möglichst neutral bleibt. Zum Beispiel Jahresausschüttungen unter ca. 11 Tsd. Euro, um im Grundfreibetrag zu bleiben.

Also sollte ich die Kryptowährungen erst minen und wenn ich sie dann in Euro tausche versteuere ich sie erst?

@Nooeell

Naja, sagen wir's mal so: solange es sich nur um "Daten" handelt, die bei Dir irgendwo auf der Platte rumfliegen, ist definitiv noch keine Steuerrelevanz gegeben. Erst dann, wenn Du sie auf irgendeine Weise "in Verkehr" bringst, kann eine Steuerpflicht entstehen.

Allerdings ist es schon im Vorfeld sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob Du später versuchen willst, steuerfrei zu bleiben (sei es durch legale Ausweichstrategien, oder durch steuerrechtlich fragwürdige Verschleierungsmaßnahmen). Und zwar aus einem einfachen Grund: während der "Produktionsphase" (also wenn Deine Mining-Gerätschaften da laufen) entstehen ja Betriebskosten. Und wenn Du von vornherein auf einen Weg planst, "offiziell" zu arbeiten, dann kann es mit Blick auf die Betriebskosten (Anschaffung der Geräte, Strom!) evtl. doch sinnvoll sein, von vornherein alles gewerblich zu machen. Und dann wiederum stellt sich halt die Frage, ob das Gewerbe besser im Inland oder besser in einer ausländischen Körperschaft angesiedelt ist.

Man kann da leider wirklich keine guten Empfehlungen geben. Vor allem ist ja angesichts des volatilen BTC-Kurses auch völlig unklar, welche Rendite Du mit dem ganzen Unterfangen überhaupt erzielen wirst.

Bis zum letzten explosionsartigen Anstieg des BTC-Kurses war Mining ja eigentlich sogar schon auf einem Stand angekommen, wo man es - zumindest bei deutschen Stromkosten - als unattraktiv ansehen musste. Inzwischen dürfte sich das wieder geändert haben. Allerdings wissen wir nicht, ob die aktuelle BTC-Hausse von Dauer bleiben wird, oder ob der Kurs kartenhausmäßig wieder in sich zusammenfallen wird.

Es wird immer wieder verwechselt was Gewerbe anmelden und versteuern für Bedeutung hat.

Für das Finanzamt ist entscheidend, dass man seine Einkünfte korrekt ermittelt und versteuert.

Die Gewerbeanmeldung ist für die Stadt/Gemeinde wichtig.

Wenn Du also ein Gewerbe betreibst, aber die Einkünfte richtig angibst, dann gibt es kein Problem mit dem Finanzamt, aber Du bekommst Ärger mit dem Ordnungsamt, die ein Bußgeld verhängen werden.

Also reicht es wenn ich es als normal Einkommen angebe?

@Nooeell

Richtig. Schließlich wirst Du vermutlich nicht für Deinen Betrieb öffentlich werben. 

@wfwbinder

Welche Einkunftsart ist das denn?

@Bakaroo1976

Auch ohne Gewerbeanmeldung natürlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also Anlage "G"

@wfwbinder

Ich habe jetzt geschwankt zwischen §15 und §22. Aber bei Mining (nicht An- und Verkauf) liegst Du richtig mit §15 - ist plausibel.

Gewerbeanmeldung hat etwas mit dem Gewerberecht zu tun. Steuern haben etwas mit dem Steuerrecht zu tun. Das Eine hat mit dem Anderen NIX zu tun.