Verlustvortrag als Student trotz Kleinunternehmer möglich?

2 Antworten

weil die Entscheidung des BGH noch aussteht und man eventuell die angefallenen Kosten des Studium im Nachhinen stuerlich geltend machen kann.

Es gibt mittlerweile ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, demnach verstößt die Regelung nicht gegen das Grundgesetz;

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-002.html

Kann ich in meiner Steuererklärung für das Gewerbe überhaupt die Kosten meines Studium angeben?

Man macht keine Einkommensteuererkläung nur für das Gewerbe.

Du kannst die Studienkosten als Sonderausagaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Das BFH Urteil ist mittlerweile zu Ungunsten der Steuerpflichtigen da. Kosten für ein erststudium sind danach idr nur Sonderausgaben die nicht vorgetragen werden können.

aber für dich zum Verständnis.

Ein verlustvortrag ist nur möglich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Erstmal werden positive und negative Einkünfte eines Jahres miteinander verrechnet. Wenn du also Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aber positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast werden diese verrechnet. Nur wenn dann noch ein verlust übrig bleibt, wird dieser vorgetragen