Verleitung zum Diebstahl - gibt’s sowas?

6 Antworten

Naja zumindest ist es eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 14 StVO, wenn das Auto offen war.

Ansonsten ist dir da nichts vorzuwerfen.

Ja das kann sein. (Also dass die Versicherung nicht zahlt)

Selbst wenn man seinen Geldbeutel mit Kreditkarten im abegeschlossenen Handschuhfach lässt, wird das oft als (grob) fahrlässig eingestuft.

Selbstverständlich gibt es das. Versicherungen ersetzen ja zB auch keine Nicht-fest-verbauten Navis!

Da hat aber Nichts mit Recht zu tun.

Ja, es kann sein, dass die Versicherung in so einem Fall nicht zahlt. Das Problem wäre ja dann, dass ein Versicherungsbetrüger das defekte Handy, das er ersetzt haben will, einfach offen irgendwohin legt, weg geht und hofft, dass es irgendwer einschiebt. Bei der Versicherung gibt er dann an, dass ihm sein funktionsfähiges Handy geklaut wurde und bekommt ein neues funktionierendes. Das würde Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen.

Bei der Bundeswehr wird die "Verleidung zum Diebstahl" unter Strafe gestellt. Beispiel den Spint nicht abgeschlossen oder Geldbörse auf dem Tisch liegen lassen.