Besonders schwerer Fall des Diebstahls §243 StGB ab einer bestimmten Wertgrenze?

1 Antwort

Ob ein Regelbeispiel des § 243 StGB einschlägig ist oder nicht kann bisher niemand sagen, da du ja deinen Fall gar nicht dargestellt hast 😉

Grundsätzlich ist aber der Wert nicht primär ausschlaggebend für einen besonders schweren Fall, sondern die Begehungsart. Ein Taschendiebstahl von 60 Euro ist (in aller Regel) ein Diebstahl. Ein Taschendiebstahl von 1.000 Euro auch. Bei 10.000 Euro auch...

Nun es wurde etwas aus dem Wäscheraum gestohlen wurde. Ich denke es wird davon abhängen ob das jdm Befugtes war oder Zusätzlich noch Hausfriedensbruch im Spiel war. Mir wurde das zeugs sprichwörtlich von der leine geklaut. gezielt und vorsätzlich nur bestimme stücke. da ist richtig was faul an der sache

@Alejandro1998

Ein Hausfriedensbruch dürfte im Falle eines Einbruchs konsumiert werden und gar nicht als eigene Tathandlung vorliegen...

Für mich klingt das eher nach einer Spontantat. Ein Nachbar hat zufällig deine Wäsche dort hängen sehen und hat diese mitgenommen. Ein klassischer Diebstahl. Keine Spur von einem besonders schweren Fall. Keine Spur von Einbruch oder besonderer Sicherung gegen Wegnahme. Keine Spur von hoher krimineller Energie. Um es forsch zu formulieren: Es war "Kleinscheiß" und keine große Sache.

Je nachdem was für Wäschestücke es waren, könnte man sogar am Vorsatz zweifeln. Ich halte es insgesamt für nicht abwegig, dass ein solches Verfahren eingestellt wird.

@Grinzz

Ja das hab ich ja auch alles nicht gesagt. Es wurden trotzdem vorsätzlich bestimme Stücke rausgezogen. Ich hab in dem fall einfach mal wieder die a-karte gezogen, weil die Staatsanwaltschaft da an keinen ran kommt und der Dieb die Situation ausgenutzt hat. Allerdings glaube ich schon dass kriminelle Energie vorlag. Weil genau nur die 2 sachen verschwinden und alles andere nicht