Verlängerung volle Erwerbsminderungsrente Ärztlicher Befundbericht?
Ich bin stark chronisch erkrankt nach Gebershagenstadium 3 und beziehe mittlerweile schon 7 Jahre volle Erwerbsminderungsrente die Zeitlich befristet ist. Alle 2 Jahre muss der Verlängerungsantrag gestellt werden weil es keine Verbesserungen der gesundheitlichen Situation gibt.
Bei jedem Verlängerungsantrag den ich bei der Rentenversicherung stelle wird mir ein Ärztlicher Befundbericht von der Rentenversicherung geschickt den mein behandelnder Facharzt ausfüllen muss. Dieses mal beim Verlängerungsantrag Nr.4 hat mir die Rentenversicherung dieses Formular RT 5020b, den Ärztlichen Befundbericht zum übergeben und ausfüllen lassen vom Facharzt nicht mitgeschickt.
Die Rentenversicherung schreibt mir nur wenn ich medizinische Unterlagen habe, soll ich diese beifügen. Das habe ich aber nicht bin aber Regelmässig bei meinem Facharzt in Behandlung und brauche deshalb diesen Befundbericht.
Bei 3. Verlängerungen war diese Formular Automatisch mit dabei und ich habe es meinem Arzt übergeben und ausfüllen lassen und diesen dann zusammen mit dem Verlängerungsantrag an die Rentenversicherung geschickt.
Jetzt beim 4. Verlängerungsantrag ist es nicht dabei kann mir jemand einen Tipp geben oder eine Stellungnahme dazu wieso dieser Ärztliche Befundbericht nun nicht dabei ist und angefordert wird?
Ich habe mir nun selber dieses Formular auf der Webseite der Rentenversicherung sowie die Honorarabrechnung für den Arzt zum ausfüllen selber besorgt und in Eigeninitiative meinem Arzt gegeben zum ausfüllen.
Ich hätte ja ohne diesen Ärztlichen Befundbericht gar keine Stellungnahme von meinem behandelnden Facharzt für die Weitergewährung meiner vollen Erwerbsminderungsrente.
Wer kann mir dazu was sagen oder hatte diesen Fall auch schon mal das beim Verlängerungsantrag das Formular für den Ärtzlichen Befundbericht nicht mit dabei ist?
Ist es rechtmäßig, das ich in Eigeninitiative diese Formular besorgt habe und meinem Facharzt zum ausfüllen übergeben habe zumal da auch noch eine Honorarabrechnung vom Arzt auf die Rentenversicherung zukommt?
Herzlichen Dank für Hilfen und Stellungnahmen
2 Antworten
Ich habe das alles hinter mir . Mein Arzt sagte damals , mehr als 4 x werden sie dich nicht einbestellen um zu Verlängern . Nach dem 4. x ist es normalerweise auf dauer . Aber das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein . Nach 8 Jahren , was soll sich noch bessern ?? Auf dauer wird es bis zur Regelaltersrente ausgeschrieben . Die Altersrente KANN dann weniger sein als deine EU Rente !!
Ich wünsche dir viel Glück !!! Antworte nicht , ich schreibe nie zurück .
Und wieso ruft du nicht einfach mal bei der im Bescheid bzw. im Verlängerungsantrag angegebenen Tel.Nr. an???
Also bei mir waren es bisher 3 Verl.anträge und dies nur alle 3 Jahre! Als Anlage genügte bei mir immer der Selbsteinschätzungsbogen R0215 😅.
Das bei dir bei deinen Verlängerungen noch nie eine Ärztliche Stellungnahme angefordert wurde ist ja auch ein Rätsel!? Vielleicht ist, das bei dir von Anfang an eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente kann das sein? Deshalb auch nur eine Routine Überprüfung ? Oder es liegt vielleicht an deinem Alter weiß ja nicht wie alt du bist oder an deiner Krankheit? Jedenfalls ist es bei mir nun die vierte Verlängerung! Der erste Bewilligungsbescheid war damals noch eine auf den Arbeitsmarkt bezogene Rente bei der dritten und jetzigen vierten Verlängerung basierend aus medizinischen Gründen. Ich hatte jedenfalls bis zur dritten Verlängerung seitens der RV die Aufgabe von meinem behandelnden Facharzt, den Ärztlichen Befundbericht Ausstellen zu lassen wie es um meinen Gesundheitszustand besteht.
Das hat ja normalerweise bei den Verlängerungen oberste Priorität was ja auch verständlich ist!
Ich bin nun seit 2013 voller Erwerbsminderungsrentner und frage mich halt warum bei der jetzigen anstehenden vierten Verlängerung nun nicht wieder seitens der RV um den Ärztlichen Befundbericht gebeten wird? Es liegt nur wie bei Ihnen der Selbsteinschätzungsbogen R0215 bei.
Ist der Ärztliche Befundbericht vielleicht nun vielleicht nicht mehr notwendig nach 7,5 Jahren ununterbrochener voller Erwerbsminderungsrentenjahren und es genügt nur noch R0215 die Selbsteinschätzung ? Ich kann diese Frage jedenfalls leider noch nicht beantworten!
Herzlichen Dank für ihre Mithilfe
Bei mir war auch die "Arbeitsmarktrente" und deshalb der Rentenanspruch erstmal zeitlich begrenzt auf 3 Jahre, da die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand beruhte.
Vllt. war ja bei mir der Ablauf ein anderer, da ich parallel dazu eine private BU-Rente bezogen hab' und hier ein Gutachten benötigte während der 1. Verängerung!?
Ausserdem war ich zur med. Reha (Kur) während der 2. Verlängerung...
Weil ich nicht jemand bin der gleich, das Telefon in die Hand nimmt und bei den Behörden anruft. Ich versuche erst einmal meine Frage hier zu stellen ob es jemanden gibt der beim 4.Verlängerungsantrag die gleichen Erfahrungen gemacht hat und eventuell die Frage beantworten kann. Anrufen wäre die letzte Instanz