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Ja muss man, da das dass selbe wie eine abknickende Vorfahrt Straße ist. Die Pfeile zeigen ja wohin man fahren muss und wenn die nur eine Richtung angeben ausser geradeaus muss man den Blinker betätigen. Dabei muss der Blinker mindestens 3 mal in Folge geblinkt haben sonst wird es von der StVO nicht als richtige Richtungs Anzeige angesehen

Verwindings 
Fragesteller
 15.11.2016, 00:12

deiner Meinung bin ich eigtl. auch, wie du siehst gibts da viele die Anderer sind.

Furino  15.11.2016, 14:20
@Verwindings

Ja,eben. Das Zusatzschild"abbiegende Hauptstraße" sieht nämlich ganz anders aus. Wäre dieses angebracht würde Blinklichtpflicht bestehen.

Der Rechtspfeil ist kein Zusatzschild. Es ist ein eigenständiges Verkehrszeichen und bedeutet nur das die Fahrtrichtung vorgeschreiben ist(hier rechts).

Weiter nix!

machhehniker  16.11.2016, 04:15
@Furino

...und dieses eigenständige Verkehrszeichen gibt eine zwingend gebotene Richtungsänderung vor weshalb auch geblinkt werden muss.

In § 9 StVO steht in Abs. 1, Satz 1:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Davon daß dies bei einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht nötig ist, steht im Ganzen § nichts.

Also Blinker an.

Wer einer nach rechts abknickende Vorfahrtstraße folgt, muß dies deutlich und rechtzeitig anzukündigen ( BGHZ 44, 257, NJW 66, 108, DAR 99, 179)

Anzuzeigen sind auch auch durch Verkehrszeichen (z.B. durch Z 209) zwingend gebotene Richtungsänderungen  (VRS 52, 219).

Ich denke mal dass ich und die Allermeisten in solch einer Situation nicht blinken würden, aber dies ist ein klares Abbiegen (auch wenn man sonst Nirgends hin darf) und man hat eigentlich zu blinken.

Also: Ja, an der Stelle muss geblinkt werden.

Das blaue Schild mit dem Richtungspfeil schreibt das Anzeigen der Änderung der Fahrtrichtung durch Blinken vor.

Gruß, H.