Verkehrsgefährdung bei der Polizei melden?
Guten Tag,
Ich bin vorhin mit meiner Mutter zur Bank gefahren und vor uns auf der Landstraße fuhr ein älterer Herr ziemlich rücksichtslos.
Er fuhr in der Mitte der Fahrbahn und selbst als Gegenverkehr kam wich er nicht bei Seite, so dass der Gegenverkehr hupend in den Straßengraben fahren musste.
Außerdem ist er beim Linksabbiegen auf der Gegenfahrbahn stehen geblieben und gefährdete wieder den Gegenverkehr, der stark Abbremsen musste.
Danach blieb er einfach auf der Fahrbahn stehen, so dass ich auch gehupt habe.
Er fuhr dann ganz langsam weiter in die Stadt.
Zum Schluss sah ich das Auto noch quer im Halteverbot stehen.
Den Senior sah ich aber nirgendwo.
Das hat mir gereicht und ich habe davon ein Foto vom Kennzeichen gemacht und den Vorfall der Polizei gemeldet. Die haben gesagt, dass es gut wäre, sowas zu melden. Sie würden wohl eine Polizeistreife zur Adresse schicken.
Jetzt ist aber meine Mutter besorgt, da der alte Mann wohl im Vorstand von xy in unserem Ort sei und der Vater einer Bekannten, die sie 10 Jahre lang nicht mehr gesehen hat.
,,Das kann man doch nicht machen in unserem kleinen Dorf, was sagen die Nachbarn etc. pp."
Jetzt ist meine Frage, erwähnen die Polizeibeamten beim eventuellen Gespräch den Nachnamen des Anrufers bzw. wollte ich generell wissen, ob ihr das Gleiche getan hättet.
Ich sehe es nicht ein, dass ein älterer Mann den Verkehr so dermaßen gefährdet, dass andere Verkehrsteilnehmer hupend in den Straßengraben fahren, bloß weil er seine Spur nicht halten kann, weil er wahrscheinlich nicht mehr richtig fahren kann.
Und mir war es egal, ob dies der Vorstand vom Unternehmen xy war oder der Vater einer Bekannten meiner Mutter, den ich gar nicht kenne.
Ihr könnt mir gerne schreiben, was ihr getan hättet. Es würde mich freuen, weil ich krieg jetzt ein mulmiges Gefühl, dass ich den Vorfall doch der Polizei gemeldet habe, da meine Mutter mich bekloppt macht mit: Was sollen die Nachbarn sagen.
Aber der Nachname wird ja erstmal nicht erwähnt, oder?
Grüße
Niklas
5 Antworten
Nein, die erwähnen deinen Namen nicht.
Ich hätte es auch gemeldet. Entweder kam er vom Frühschoppen, oder er ist einfach nimmer fit für die Straße. Aber das wird der Sheriff klären, bzw. Die Führerscheinstelle.
Es wird vermutlich ein Alkoholtest oder auch Bluttest ( auf Medikamente hin ) durchgeführt werden. Der Anzeigende bleibt anonym.
Wobei sich angesichts des geschilderten Sachverhalts ebenfalls die Frage nach der psychischen bzw. körperlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr stellt...und dieses ggfs. entsprechend angeregt werden könnte.
Der Anzeigende bleibt anonym.
Nö, bleibt er nicht. Legt er Widerspruch ein, dann wird bei Akteneinsicht der Anzeigende sichtbar.
da der alte Mann wohl im Vorstand von xy in unserem Ort sei und der Vater einer Bekannten, die sie 10 Jahre lang nicht mehr gesehen hat.
Ja, und? Und selbst, wenn das der Verkehrsminister gewesen wäre, wäre das vollkommen egal.
Ich hätte allerdings mal versucht, an den Opa heranzukommen, vielleicht hatte er ein gravierendes Gesundheitsproblem, und brauchte dringend ärztliche Versorgung.
Nein. Wieso sollte die Polizei euren Namwn rein bringen, das geht den Typen gar nichts an, es sei denn es ist relevant.
wenn es keine anderen Zeugen gibt würde ich sagen wird das Verfahren sowieso eingestellt.
Jetzt ist meine Frage, erwähnen die Polizeibeamten beim eventuellen Gespräch den Nachnamen des Anrufers
Die Polizei wird keine Daten von dir nennen
Man kommt an die Adresse des Anzeigenden, wenn man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt.