Darf man beim Linksabbiegen, links überholt werden?

5 Antworten

Linksabbieger die sich eingeordnet haben und dies angezeigt haben müssen nicht damit rechnen dass sie noch links überholt werden. Der fehlende 2. Schulterblick bringt höchstens eine Mitschuld aber mehr nicht. Nehme dir einen Rechtsanwalt.

das ist wohl nicht so einfach, siehe z.b. http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

aber entscheiden tut so etwas nicht die polizei.

wenn sich deine tochter eingeordnet hat, dann nehme ich an, dass es eine abbiegespur gibt? in dem fall denke ich, dass sie nicht damit rechnen musste, an der stelle überholt zu werden.

sprecht mit eurer versicherung, wie es weitergeht.

es gibt immer wieder solche idioten die linksabbieger überholen u.dann die schuld zuschieben,der sollte mal zur mpu - anwalt einschalten u.rechte durchsetzen!!

Nein, kann aber eigentlich auch gar nicht passieren, wenn man selber das Gebot der "doppelten Rückschau" einhält. Und wenn nicht, muss man sich eben ein Mitverschulden zurechnen lassen

Wenn sie den Blinker gesetzt hat und sich bereits auf der linken Seite des rechten Fahrstreifens eingeordnet hat, dann hat sich der Überholer falsch verhalten. Dazu sollte sie versuchen, Zeugen zu finden, die bestätigen können, dass der Blinker an war.