Schleudertrauma und Schmerzensgeld
Hallo, ich hatte letzte woche bei der Arbeit einen Autounfall. Die Dame aus dem Gegenverkehr kam von ihrer Fahrbahn ab und fuhr mir frontal rein. Ich kam sofort ind Krankenhaus da ich schwanger bin. Dem kund geht es gut aber ich leide nun unter kopfschmerzen etc. Der arzt hat mich nach 2 Tagen Aufenthalt im Krankenhaus nochmal 6 Tage krank geschrieben. Diagnosen sind: S40.0 und S13.4. Da ich noch schmerzen habe und keine Medikamente nehmen darf durch die ss wollte ich schmerzensgeld beantragen. Habe ich einen anspruch darauf?
6 Antworten
Hallo, bei jeder schuldhaften Körperverletzung hast Du einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei HWS-Verletzungen ist die Spannbreite der Höhe sehr groß. Hier gilt, je länger die Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen andauern, desto höher ist das Schmerzensgeld. Du kannst das ohne Anwalt erledigen (wozu ich eher nicht raten würde). Dann brauchst Du die Adresse des Unfallgegners bzw. deren Haftpflichtversicherung. Dort meldest Du Deine Ansprüche an. Für die Sachschäden brauchst Du einen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden ermittelt. Bei Deinen Körperschäden kannst Du diverse Tabellen zu rate ziehen. Da Du schwanger bist, sollte man eher einen höheren als den durchschnittlichen Betrag nehmen. Wenn es ein Wegeunfall war, dann wäre die BG für alle materiellen Schäden der richtige Ansprechpartner. Da die üblicherweise kein Schmerzengeld zahlen, musst Du dich diesbezüglich an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. Diese müsste auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten zahlen - also auch die Kosten eines Anwalts. Viel Erfolg
Sicher ! Nimm Dir am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht !
Also als erstes steht dir, deinen Schilderungen nach zu urteilen, Schmerzensgeld zu. Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt, es gibt aber Tabellen im Internet, die einige Beispiele aufzählen. Deine Verletzungen sind ja gut dokumentiert, da du soft bei Arzt warst und auch die Polizei war wohl sofot informiert, dass sind gute Vorraussetzungen.
Jetzt kannst du dir nur einen Anwalt nehmen der sich darum kümmert.
klar ahst du den anspruch. immerhin ahst du den nunfall ja nicht verursacht
Das musst du auf zivilem Weg einklagen.