Verkauf von Erbstücken verwerflich?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 56%
Kommt drauf an 44%
Ja 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kommt drauf an

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Es kommt immer auf die persönliche und familiäre Situation an. Dinge, die mit einer Person und die Erinnerung an sie verbunden sind, sollte man behalten, wenn man eine besonders gute Verbindung zu ihr hatte oder das Ding spezifisch zu dieser Person gehört hat (z.B. den Ehetrung des Vaters oder der Mutter, die Taschenuhr des Großvaters usw.) Man sollte auch berücksichtigen, durch einen Verkauf z.B. nicht eine andere noch lebende Person zu verletzen, die mit dem Erblasser zusammen an dem in Frage stehenden Gegenstand hängen bzw. hingen. Das eigene Taktgefühl muss einen da leiten. Freilchi: Wenn. Not am Mann ist und man den Erlös eines geerbten Gegenstands dringend benötigt, wird man auch einmal das Taktgefühl in den Hintergrund stellen müssen und man sollte sich fragen: Hätte der Verstorbene es gebilligt, dass aufgrund der gegebenen Situation das ererbte Stück verkauft wird ?

Nein

Dinge die schon seit Jahrhunderten in Familienbesitz sind, das fände ich schade, wenn man es verkauft. Verwerflich ist es generell nie, das ist jedem seine Sache.

Kommt drauf an

Die meisten Sachen sicher nicht, bei Traditionsstücken ist was anderes.

Nein

Klug!

Das ist ähnlich wie mit dem eigenen Haus:

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 - (Moral, Erbe)