Verkäufer überweist einfach Geld zurück?

10 Antworten

Erst mal kannst Du auf die Ware bestehen.

Als ich dass Geld überwiesen habe, meinte der Verkäufer das er die Ware doch behalten möchte und mir das Geld zurück überweist.

Du schreibst dem Verkäufer, dass Du die Ware umgehend geliefert bekommen möchtest, er seinen Vertrag zu erfüllen hat und er sonst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.

Was du schreibst ist rein rechtlich ja alles richtig ...

... aber welche rechtlichen Konsequenzen sollen denn hier - bei wahrscheinlich auch noch zwei Jugendlichen - ergriffen werden, die im Verhältnis zur Ware von wahrscheinlich ein paar Euro stehen, welche sich der verhinderte Käufer ziemlich sicher auch noch dutzendfach woanders kaufen kann?

Gruß Michael

@19Michael69

Was du schreibst ist rein rechtlich ja alles richtig ...

Ich weiß.  :-)

... aber welche rechtlichen Konsequenzen sollen denn hier - bei wahrscheinlich auch noch zwei Jugendlichen - ergriffen werden, die im Verhältnis zur Ware von wahrscheinlich ein paar Euro stehen, welche sich der verhinderte Käufer ziemlich sicher auch noch dutzendfach woanders kaufen kann?

Woher weißt Du dass es Jugendliche sind?

Wird die Ware nicht mehr hergestellt und sind es Sammlerstücke, dann kann sie eben nicht einfach woanders kaufen.

Der Verkäufer hat das Problem mit den Kosten die auf ihn zukommen.

Ich würde eine Klage nicht scheuen.

@johnnymcmuff
Ich weiß. :-)

Du bist der Beste ;-)

Woher weißt Du dass es Jugendliche sind?

Weiß ich nicht, ist aber sehr wahrscheinlich.

Wird die Ware nicht mehr hergestellt und sind es Sammlerstücke, dann kann sie eben nicht einfach woanders kaufen.

Das weißt wiederum du nicht und es ist sehr UNwahrscheinlich.

Ich würde eine Klage nicht scheuen.

Armes Deutschland ...

@johnnymcmuff

Okay, mittlerweile weiß ich, dass die Gute verheiratet und somit keine Jugendliche mehr ist.

Liest man sich aber ihre anderen Fragen durch, würde man eher auf Kind tippen.

Und das Beste kommt jetzt mit dieser Frage, die sie erst vor sieben Tagen gestellt hat. Das setzt dem Ganzen die Krone auf:

https://www.gutefrage.net/frage/hilfe-bei-ebay-kaufvertrag-abgeschlossen-jetzt-moechte-ich-die-ware-behalten

Das ist der Hammer - zumindest darüber dürften wir uns einig sein !?!?

Ein Schelm, wer Zusammenhänge zwischen diesen beiden Fragen vermutet ;-)

Gruß Michael

@19Michael69

Haha

Das muss Karma sein.

Was erwartet ihr denn eigentlich alle von "diesen Plattformen" ???

Da verticken welche, die sich mit Kaufverträgen mal so überhaupt nicht auskennen, irgendwelche überschüssigen Dinge.

Natürlich ist da rein rechtlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Jo, schön ...

Jetzt hat es sich derjenige halt anders überlegt und hat dir sofort ganz brav das Geld wiedergegeben.

Na und - ist doch alles gut.

Freu dich, es gibt andere, die haben weder Geld noch Ware.

Du fragst nach Anwalt? Welchen Artikel für wieviel Euro hast du gekauft?

Alleine das erste Gespräch mit dem Anwalt kostet höchstwahrscheinlich mehr, als die Ware wert ist.

Vergiss das Ganze und suche das gewünschte Produkt woanders.

Viele Grüße

Michael

Jetzt hat es sich derjenige halt anders überlegt und hat dir sofort ganz brav das Geld wiedergegeben.

Hat noch nicht, möchte es.

Jetzt hat es sich derjenige halt anders überlegt und hat dir sofort ganz brav das Geld wiedergegeben. Na und - ist doch alles gut.

Überhaupt nicht gut, man will etwas kaufen bzw, verkaufen und Verträge muss man einhalten.

Du fragst nach Anwalt? Welchen Artikel für wieviel Euro hast du gekauft?

Die Anwaltskosten hole ich mir wieder, ich lasse mich nicht auf einen Vergleich ein. Der Verkäufer verliert bzw. würde verlieren, also muss er zahlen.

Vergiss das Ganze und suche das gewünschte Produkt woanders.

Na super und was ist, wenn das Exemplar selten ist?

@johnnymcmuff

Auch dazu fällt mir nur "armes Deutschland" ein.

meinte der Verkäufer das er die Ware doch behalten möchte und mir das Geld zurück überweist

Hierüber nun eine Anmerkung zu machen, ob der Verkäufer schon hat oder noch wird, kann kleinkarierter nicht sein.

Auch deine weiteren Ausführungen könnten weltfremder und realitätsferner nicht sein.

Es ist definitiv nicht anzunehmen, dass es sich hier um einen selten Artikel oder um einen hohen Streitwert handelt und einen Anwalt zu finden, der sich darum kümmern wird.

Die haben nämlich Besseres zu tun, als Kindermädchen für euch zu spielen.

@19Michael69
Es ist definitiv nicht anzunehmen, dass es sich hier um einen selten Artikel oder um einen hohen Streitwert handelt und einen Anwalt zu finden, der sich darum kümmern wird.

Legt man nicht aus, so legt man unter. Und Unterstellungen sind selten hilfreich. Besonders, wenn der Fragesteller einfach nur über seine Rechte bescheid wissen will.

Witzig, wenn zum einen

Freu dich, es gibt andere, die haben weder Geld noch Ware.

und zum anderen

Auch deine weiteren Ausführungen könnten weltfremder und realitätsferner nicht sein.

aus derselben Feder stammen.

@AuroraAlpha

Und? Was willst du mir und uns damit jetzt sagen?

Und was an der Zusammenführung der beiden vollkommen unabhängig voneinander getroffenen Aussagen witzig sein soll, versteht wohl auch keiner.

Es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.

Er muss dir die Ware zusenden oder für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.

Danke

Und was wird wohl passieren?
Der Erfüllungsort ist dann 600 Km entfernt. Der Kläger müsste dort hin und dann kann er ja mal versuchen das ein zu klagen. Bei einem Streitwert, der mit Sicherheit keine 100 Euro sein werden, was soll da schon passieren?

Einfach woanders nach dem Produkt gucken, fertig.

Wir reden von einer Flohmarkt-App, über die sich (hauptsächlich Jugendliche !!!) gegenseitig ihre überschüssigen Dinge verticken !!!

Was sollen da irgendwelche rechtlichen Dinge bringen, so richtig sie auch sein mögen. Vor allem bei einem einfach nur nicht zu Stande gekommenen Verkauf, bei dem keiner einen Schaden zu beklagen hat.

Man besorgt sich "den Artikel" woanders und gut ist es.

Alles andere steht in keinem Verhältnis.

Nur wenn einer andere um bereits bezahlte Ware prellt, muss man hier aktiv werden.

Gruß Michael

Du kannst auf Lieferung bestehen. Du hast einen Kaufvertrag. Den kann nicht einfach einer einseitig kippen. Du kannst auf Erfüllung des Vertrages klagen. Anzeigen kannst du da nix.

Natürlich kannst Du auf Vertragserfüllung pochen. Aber Dein Anwalt arbeitet nicht für lau und möchte Honorar sehen, bevor er für Dich tätig wird.

Aber das bekomme ich doch später zurück oder?

@Ellym877ueller

Theoretisch ja.

Wenn sich jedoch der Verkäufer hinter Hartz IV, P-Konto und Privatinsolvenz versteckt, sieht es ganz mau aus mit Kostenerstattung an Dich.

@Ellym877ueller

viell. wo kein Geld zu holen ist ... bleibst zunächst mal drauf sitzen

um welchen Betrag geht´s denn?

@Ellym877ueller

Genau, verrate doch endlich mal, was du genau kaufen willst, was es kostet und warum du es jetzt nicht einfach woanders kaufst ...