Verkäufer behauptet Paket sei aufgeschnitten angekommen und will meine Adresse?
Hallo Zusammen, ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten und weil der mögliche Käufer zu weit weg wohnte, haben wir uns auf den Kauf per Versand geeinigt.
Nun beginnt der Kuriose Fall:
Ich versprach dem Käufer das Paket umgehend zur Post zu bringen wenn die ausgemachte Summe mein Konto erreicht. Darauf meinte er zurück : "Es eilt nicht."
Am nächsten Tag war schon die Übweisung da, allerdings aufgerundet. Er war mit dem zuvor genannten Preis sofort einverstanden, ohne zuverhandeln und übwerwies statt der ausgemachten 85€, glatte 100€ ohne dies zu kommentieren.
Ich hatte am Tag zuvor das Paket schon vorbereitet und brauchte nur noch eine Paketmarke aufkleben. Da der Käufer so fix überwiesen hatte und auch noch mehr als verlangt, sah ich es als selbstverständlich, das Paket als versichertes Paket per DHL zu verschicken. Dies tat ich auch noch am selben Tag und schickte ihm den Sendungsverfolgungslink. Beim Paketmarke drucken gab ich Online aber meine E-Mail Adresse an um benachrichtigt zu werden, wenn das Paket am Ziel übergeben ist.
Am Zulieferungstag bekam ich eine Mail von DHL, in der Stand, dass der Kunde leider nicht persönlich anzutreffen war und deshalb das Paket in die Postfiliale XYZ transportiert wird und am nächsten Werktag abzuholen ist. Ungefähr 1-2 Stunden später schrieb mir der Käufer per Kleinanzeigen, dass das Paket da ist, aber aufgeschnitten sei und nichts darin wäre. Erster Gedanke: Wie soll das gehen, wenn DHL mir schreibt, er sei nicht da gewesen?
Nach dem ersten Schock, las ich im Internet etwas kreuz und quer und las im BGB, dass wenn bei einem Kauf der Erfüllungsort an einem anderen Ort ist, dass der Käufer bei einem gewünschten Versand das Risiko selbst trägt bzw. das wenn ich als Käufer das Paket dem Transportunternehmen das Paket übergeben habe, meine Schuldigkeit getan habe und nach BGB meine Vertragspflicht erfüllt habe, da das Paket ja nicht mehr in meiner Verfügungsgewalt ist. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Jedenfalls habe ich ihm ganz sachlich zurückgeschrieben, dass ich das Paket unter Zeugen (meine Freundin) gepackt habe und ordnungsgemäß bei der Post abgegeben habe. Da es ja versichert verschickt wurde, soll er sich bei Beschädigung oder Verlust bitte an die Post wenden. Dabei schickte ich Ihm als Anhang den Einlieferungsbeleg.
Meine Freundin meinte danach, dass das für Sie wie nach ner Masche klingt. Extra etwas mehr überweisen, sagen das es nicht eilt und dann behaupten Paket leer um den Verkäufer abzuzocken.
Na ja jedenfalls habe ich seit einer Woche nichts mehr gehört und gedacht, die Sache hat sich erledigt. Heute bekomme ich per Ebay Kleinanzeigen eine Mail von ihm wo "nur!" drin steht: "Wie lautet ihre Adresse?". Ich hatte beim Markendrucken meine Packstation-Adresse angegeben.
Und jetzt? Ignorieren? Könnte es tatsächlich ein Versuch einer Masche gewesen sein, auf die ich nicht reingefallen bin? Was würdet ihr tun?
7 Antworten
Diein Rechercheergebnis bezüglich der Rechtslage ist korrekt.
Deine Haftung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister, und das hast Du getan. Damit ist der Fall für Dich erledigt.
Deine Anschrift solltest Du nicht rausgeben. Es könnte sich wirklich um eine Masche handeln. Was der Typ im Schjilde führt, ist nicht zu durchschauen, aber Vorsicht ist die Mutter ....
Wenn Du hyperkorrekt sein willst, kannst du ihm ja den überzahlten Betrag von 15 € zurücküberweisen.
das wird der empfänger dann so auslegen das er etwas zurückbekam weil die ware bereits defekt versendet wurde.
da sollte man bei der überweisung genau überlegen was man da reinschreibt als verwendungszweck
I. Der Auftraggeber (sofern nicht anders vereinbart) trägt das Versandrisiko
II. Das Paket ist versichert versandt wurden.... dementsprechend muss es doch nachvollziehbar sein, wann das Paket beim Empfänger angekommen ist.
III. Mit der Unterschrift beim Boten quittiert man den "einwandfreien" Empfang, sollte das Paket offen ist, ist es nicht mehr einwandfrei
IV. Was möchtest Du nun? Das wird aus Deiner Fragenstellung nicht ganz klar
V. Ich würde meine Adresse nicht grundlos herausgeben
VI. An Deiner Stelle würde ich:
* In diesem Fall, mich an den Kunden wenden (Kontakt über eBay Kleinanzeigen) und nachfragen was nun Stand der Dinge ist.
* Auf jeden Fall den Sendungsverlauf ausdrucken.
# Sollte die Sendung wirklich verschwunden sein, dementsprechend Schaden beim Transporteur anmelden. Entweder wird der Transporteur dies abwimmeln, falls er die Bestätigung einer einwandfreien Anlieferung vorweisen kann oder im anderen Fall halt für den Schaden gerade stehen müssen ( diese Gutschrift gilt es dann dem Käufer zu übermitteln )
Das hätte der Käufer beim Zusteller reklamieren müssen. Da hat er einen Fehler gemacht.
Du mußt Dich jetzt an DHL wenden und das beschädigte und bestohlene Paket reklamieren. DHL hat einen Vertrag mit Dir, nicht mit dem Käufer.
Um eine Masche handelt es sich nicht, der drückt sich doch selbst einen rein, wenn er zu viel bezahlt.
Zumal er gar nicht sicher sein kann, ob er denn sein Geld zurückbekommt.
Du mußt ihm Deine Adresse nicht geben, die findet sein Anwalt dann über Dein Bankkonto heraus und das bezahlst Du.
Das kann der Anwalt ganz easy bei Gericht veranlassen.
wenn das paket aufgeschnitten war hätte er es nicht annehmen dürfen. das muss dem versender dann mitgeteilt werden. hat er das nicht gemacht war das paket also in ordnung als er es bekam
Aber würdest du ihm deine Adresse geben?
Ich sehe mich absolut im Recht und bin auch Rechtsschutzversichert, aber plötzlich jemanden vor der Tür stehen zu haben?
Ich nehme an so ohne weiteres kann auch nicht auf anderem Wege an meine Adresse kommen oder?
das ist schon eine masche. als nächster wird er verlangen das zuviel gezahlte geld zurückzubekommen. und das dann so auslegen das der verkäufer einen teil zurückerstattet hat weil die ware defekt ist oder eben fehlte.
geht das übers gericht zahlt erst mal jeder seinen anwalt. ein anwalt hat nicht das recht anhand einer kontonummer einen kontoinhaber zu ermitteln. das darf nur ein gericht oder die staatsanwaltschaft veranlassen