Verjährung Kvb erhöhtes beförderungsentgeld
Habe heute post vom Stadt bekannten RA hungerkamp bekommen der mich der schwarzfahrens beschuldigt. Angeblich bin ich am 14.11.2011 schwarz gefahren. Daran kann ich mich besten Willens nicht erinnern. Meine Frage an euch : ist diese Angelegenheit nicht schon längst verjährt ? Wer kann mir helfen ?
2 Antworten
Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Ende des Jahres der Forderungsentstehung. Erst mit dem 31.12.2014 würde Verjährung eintreten.
ist diese Angelegenheit nicht schon längst verjährt ?
Hi B4nnd1t, was die Straftat angeht, ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Du könntest in Erfahrung bringen, zu welcher Uhrzeit Du auf welcher Strecke gefahren sein sollst. Anhand des Kalenders dann nachsehen, ob Du arbeiten / in der Schule warst oder Freizeit hattest. Mit wem warst Du evtl unterwegs oder hast Dich wo aufgehalten? Versuch es.