Kann ein Notarvertrag nach 8 Jahren verjähren?

4 Antworten

Die Ansprüche, die im Vertrag stehen, können natürlich verjähren. Das hat mit der Vertragsform nichts zu tun. Ob und wann die Ansprüche verjähren, hängt von der einzelnen Regelung ab. Das kann man ohne den Vertragstext zu kennen nicht beantworten und mit Vertragstext dürfte man es nicht beantworten, weil das eine unzulässige Rechtsberatung wäre. Also ab damit zum Anwalt.

Zum Thema "Geh zum Notar, der kriegt seine Kohle dafür": Der DARF dich auch nicht beraten, weil er für beide Vertragsparteien neutral gearbeitet hat und keine einzelne Vertragspartei beraten darf. Bleibt nur ein Anwalt (in dem Fall für Familienrecht).

Ruthle:

Es bedarf noch einer Klärung des Sachverhalts.

Ich vermute: Du bist zusammen mit deinem Ex Miteigentümer eines Hausgrundstücks. Deinen Miteigentumsanteil hast du an deinen Ex. veräussert unter der Bedingung, dass dich der Grundpfandrechtsgläubiger - die finanzierende Bank - aus der persönlichen Schuldhaft entläßt.

Der notarielle Vertrag konnte bislang nicht abgewickelt werden, d.h. die Eigentumsumschreibung deines Miteigentumsanteils auf deinen Ex. unterblieb, weil die Bank Auflagen machte, die bislang nicht erfüllt wurden.

Könnte es sein, dass die Bonität deines Ex allein nicht ausreicht?

Der notarielle Vertrag verjährt nicht. Deinem Ex bleib es unbenommen,  zu versuchen, seinen Anteil zu veräussern, aber er wird hierfür keinen Käufer finden.

Im übrigen: Die Möglichkeit der Schuldhaftentlassung wäre v o r  Vertragsabschluss und nicht danach zu klären gewesen.

du solltest dich umgehend mit dem notar in verbindung setzen. dafür hat der seine kohle je bekommen ..

Bist du wirklich der Meinung, es sei Sache des Notars und er bekomme "seine Kohle dafür", die Bank zu überzeugen und anzuhalten, die Veräusserin aus der Schuldhaft zu entlassen?

Oder meinst du, der Notar hätte darauf hinwirken sollen, dass die Beurkundung des Vertrages  erst nach dem schriftl. Plazet der Bank erfolgen sollte?

Und wie hätte der  Notar wohl reagieren sollen, wenn trotz seines Hinweises auf die fehlende Zustimmung der Bank die Parteien  auf die sofortige Beurkundung  bestanden hätten?

@Gustavolo

da haste recht.. aber normalerweise ist es so .. wenn die bank ablehnt , wird der schuldner vom notar benachrichtigt , das es probleme gibt

ein vertrag, der gar nicht unterschrieben ist, kann nicht verjähren...

Wo steht denn in der Frage etwas von fehlenden Unterschriften?

Doch, ich war leider damals nach der Scheidung so dumm und habe das mitunterschrieben :-(   dachte, dass ich dann die Hälfte der Schulden nicht mehr tragen müßte, inzwischen würde ich aber so lange im Grundbuch bleiben wollen, bis die Schuldentlassung fruchtet. Vermutlich will er mich draussen haben um das Haus zu verkaufen und den Rest alleine kassieren.