Verjährung bei Zahlungserinnerung Agentur für Arbeit?

1 Antwort

Was das letzte ist, kann dir hier keiner sagen mit nur-Geld-Summen-Angaben.

Auch hier zählt die 3.jährige Verjährungsfrist.

Punkt 1: (der sich hier wohl nicht klären lassen wird, wenn dein Mann Post weg geworfen hat): Wurde die Summe im Ganzen (Nach den Forderungen die du nennst ja wohl nicht) angemahnt? Dann ist Hemmung eingetreten.

Wenn definitiv "Nein":

2: Der 3jährigen Verjährung muss aktiv widersprochen werden.  Sprich, ihr müsst der Forderung widersprechen, in etwa: "Ich widerspreche den Forderungen als unzulässig, da sie verjährt sind."

3. Ihr solltet einen Anwalt zu Rate ziehen bei dieser Summe. Eine Erstberatung kostet um die 200 Euro, das sollte die Sache wert sein.