Zahlungsaufforderung, Rechnung beilegen?

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Also wir schreiben nur die relevanten Daten mit in die Zahlungsaufforderung. Aber die Originalrechnung können wir schon deshalb nicht beifügen, weil diese ja eigentlich beim Kunden/Mdt, eingegangen sein müßte. Allerdings kann man eine Abschrift/Kopie beifügen.

Wenn angeblich die Rechnung nicht beim Kunden angekommen ist, dann braucht in der Regel die Buchhaltung eine Zweitschrift/Abschrift/Kopie der Originalrechnung, da auf dieser die Steuernummer vermerkt ist.

Die Originalrechnung gibt es nur einmal. Wenn du den Kunden näher kennst, dann ruf doch mal an und frag nach, ob die Rechnung nicht angekommen ist oder er Zahlungsschwierigkeiten gibt. Das er sie nicht erhalten hat ist eher unwahrscheinlich. Ein Überweisungsbeleg der Mahnung nicht beilegen, da auf deinem Schreiben ja irgendwo die Bankverbindung deines Unternehmens steht. Würd allerdings auf jeden Fall im Betreff noch vermerken, dass es sich um eine Mahnung handelt. Wenn ihr nach der ersten Mahnung schon an euren Anwalt die Sachen übergebt, dann dies auch entsprechend reinschreiben.

Es ist nicht notwendig eine Kopie der Rechnung beizulegen. Jedoch sollten die Daten der Rechnung immer in dem Schreiben der Mahnung mit übernommen werden.

Den Zugang der Rechung zu beweisen ist nahezu unmöglich zumal wenn diese per Post versendet wurde. Eine erneute Rechnungslegung sollte dann unverzüglich vorgenommen werden. Diese dann aber per Einwurfeinschreiben versenden.

Leider sind manche Kunden etwas seltsam und behaupten niemals eine Rechnung erhalten zu haben.