Verhinderungspflege durch eine Freundin?

1 Antwort

Die Verhinderungspflege (VHP) ist eine Erstattungsleistung.

Angehörige bis zum 2. Grad, auch verschwägerte, erhalten keine Entlohnung für die VHP.

Du musst bei der Pflegekasse einen Formlosen Antrag auf, das ist sehr wichtig, STUNDENWEISE VHP,  unter 8 Stunden tgl., ab Tag x nach hinten unbegrenzt stellen.

Machst du bei der VHP eine zeitliche Begrenzung, so ist jedes mal ein neuer Antrag erforderlich.

Durch die Stundenweise VHP entfällt die 6 Wochenreglung und es kann der kompl. Geldbetrag von 1612€ ausgeschöpft werden.

Gleichzeitig kannst du formlos noch zusätzlich 50 % der Kurzzeitpflege (KZP) , wenn diese noch nicht durch aufenthalt im Kurzzeitpflegeheim angebrochen wurde, beantragen. Hier gilt die Reglung wie bei VHP, jedoch nur 50%.

Du Zahlst der Hilfe für die VHP das vereinbarte Stundenhonorar.

Es werden nicht gleich und sofort die 1612€ an dich ausgezahlt, sondern immer nur der abgerechnete Anteil der VHP.

Dann füllst du eine Quittung aus, aus der der Name der VHP Person, Anschrift, die Stundenzahl, der Stundenlohn und der Gesammtbetrag daraus hervorgeht, der gezahlt wurde. Die VHP Person unterschreibt die Quittung. Diese Quittung reichst du bei der Pflegekasse zur Rückerstattung an dich ein.

Die Versicherungsnummer benötigt die Pflegekasse, da für die VHP Person von der Pflegekasse Beiträge auf das Rentenversicherungskonto überwiesen werden, sofern diese keiner Vollzeitbeschäftigung nach geht.

Aber Achtung: viele Ämter versuchen die Gleder für die Pflege als Lohn anzurechnen, was grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Bei der VHP sieht es anders aus, wenn die VHP Person dies regelmäßig macht, so kann das Geld in der Tat als Einkommen gewertet werden, da von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann.