Verhinderungspflege durch nicht Verwandte die Hartz4 erhält. Wird das Geld angerechnet?

3 Antworten

teilweise, nach ihren regeln da

die ersten 100 sind frei und dann 20% von allem weiteren ist frei, rest kommt weg

Bei nicht Verwandten zählt es meines Wissens nach als Einkommen und wird im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) dementsprechend angerechnet, demnach sollten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll gelten, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 €, ab 100 € - 1000 € dann zusätzlich 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % Freibetrag.

Würde man also 400 € ohne Abzüge bekommen, blieben ohne Anrechnung 160 € und angerechnet würden 240 €.

Ja das gilt als Einkommen wenn ihr nicht verwandt seit, da gibt es wohl nochmal andere Regelungen.